Homepage der Familie Dörscheln
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2003/​14B — Out de Kum­maude — Die Dors­sel­er — Teil 2

Heimat­blät­ter aus West­falen — Band 1 — 4.Jahrgang 2003 — Heft Nr.14 — Teil 2


Von E. W. Dörscheln — Mün­ster i/​W.

Ein­leitung

Es ist die Geschichte des Johann Dors­sel der, genau wie sein Brud­er Hein­rich (Hen­ri­cus) Dorsel, Pas­tor in Einen, vom elter­lichen Gut­shof Ost­dorsel (ehem. Ost­do­des­lo) fort­ging, um etwas Eigen­ständi­ges aufzubauen. In Waren­dor­fer Urkun­den (WQA 16) des Stadtarchivs wird Johann Dorsel sen. 1557 als Besitzer eines Haus­es dort­selb­st erwäh­nt. Außer­dem tritt er im Jahre 1560 als Zeuge in Erschei­n­ung. Im Jahr 1572 lesen wir in den Akten des Gericht­sarchives Mün­ster von Hin­rich Dorsel — Pas­tor zu Einen -, der zu diesem Zeit­punkt in seinem vierzig­sten Leben­s­jahr und im drit­ten Jahr sein­er pfar­ramtlichen Tätigkeit stand.

Der Sohn des Joh. Dors­sel sen. wird um 1590 in ein­er Wahl in den Kreis der Alter­sleute der Stadt Waren­dorf aufgenom­men. Ab 1592 — 1599 wird er zum Churgenossen gewählt, und zwar als siegel­ndes Ratsmit­glied. Dieser Tatbe­stand ist in den Rat­spro­tokollen von 1598–99 und entsprechen­den Urkun­den zu find­en. Im Wesentlichen betätigt sich Johann Dorsell (die Schreib­weise des Namens war zu dieser Zeit sehr vari­abel) als Tes­ta­mentsvoll­streck­er, welch­es aus den entsprechen­den Urkun­den mit Oblaten­siegel ersichtlich ist.

Im Jahre 1623 erweit­ert sein Sohn God­dert Dors­sel sen. die Rat­sher­ren — Rei­he in Waren­dorf. Sie sind Nach­fahren von Johe de Dodes­lo aus Ost­do­des­lo und somit erste genan­nte Rat­sher­ren der Dors­sels in Waren­dorf. Es ist weit­er die Geschichte eines Fam­i­lien-Zweiges aus der Sippe Dorsel aus Ost­dorsel ehem. Ost­do­des­lo, die sich wie viele andere Fam­i­lien aus den ländlichen Bere­ichen in ein­er wach­senden Stadt wie Waren­dorf etabliert haben.

Hierzu ist noch zu bemerken, dass sich die Geschichte der Fam­i­lie (ent­nom­men aus den Rat­spro­tokollen der Stadt Waren­dorf) nun­mehr vor und während des 30-jähri­gen Krieges (1618 — 1648) abge­spielt und durch Kriegswirren, Seuchen und Krankheit­en in viel­er­lei Hin­sicht Verän­derun­gen unter­wor­fen war.
Die Men­schen lit­ten ins­ge­samt unter den sich weit­er­hin ver­schlechtern­den Lebens­be­din­gun­gen, her­vorgerufen durch durchziehende, plün­dernde Sol­dat­en, sowie durch Kosten die durch Ein­quartierung der Sol­dat­en ent­standen. Außer­dem gab es Steuer­erhöhun­gen, denn Waren­dorf und auch die kleineren Orte run­dum waren verpflichtet, Abgaben an Mün­ster zu leis­ten. Weit­er­hin wird berichtet, dass das Kupfer­geld an Wert ver­lor und fast nur noch Sil­ber- und Goldgeld als Zahlungsmit­tel angenom­men wurde.
Außer­dem bedro­ht­en Brände die Stadt, so dass manch­er Haus und Hof unver­schuldet ver­lor. Am 28. Sept. 1630 wird von einem großen Brand in Waren­dorf berichtet, dem 2 Men­schen, 72 Häuser und das Dach der alten Kirche mit dem Turm zum Opfer fie­len.
Außer der Pest, die Anfang 1634 die Stadt Waren­dorf und Umge­bung heim­suchte, gab es noch eine Wolf­s­plage, die bekämpft wer­den musste.
Auf diese Art und Weise kon­nte es geschehen, dass viele Fam­i­lien, verur­sacht durch Krankheit, Brand und Tod, an den Bet­tel­stab kamen und somit der öffentlichen Für­sorge anheim fie­len.
Viele Urkun­den und Pro­tokolle sind jedoch auf Grund von Brand und Raub ver­lorenge­gan­gen, so dass in der Wieder­gabe der Dorsel­er Fam­i­lienchronik in Waren­dorf größere Lück­en zu verze­ich­nen sind, die deshalb eng­maschigere Recherchen unmöglich gemacht haben.
Siehe Lit­er­atur-Verze­ich­nis in Teil I

Abb.: Das Wap­pen der Rat­sher­ren Johe de Dodes­lo und Joh. Dorsel von Ost­dorsel ehm. Dodes­lo

Teil II

Am 8. Jan. 1610 bezeu­gen God­dert Dors­sel und Kas­par Ahage, dass die Wen­del Runge aus Beck­um von Franz Runge und Dorothea Schroer frei und ehe­lich inner­halb der Bürg­er­schaft der Stadt Beck­um geboren ist. Wen­del wird deshalb auch als Bürg­erin aufgenom­men.

Am 15. Febr. 1610 übergibt die Ww. Mod­dewich für Dors­sels Kinder das Abrech­nungs­buch. Heßling als Vor­mund gibt an, sich kein­er Schuld bewusst zu sein und erbit­tet um Abschrift. Zur Prü­fung erhält er 14 Tage Zeit.

Am 5. März 1610 übergibt Heßling in der Vor­mund­schaftssache Dors­sel seine Protestschrift.

Am 8. Okt. 1610 soll die Mod­dewigsche gepfän­det wer­den, und zwar auf Bit­ten der Vor­mün­der Dors­sels.

Am 22. Okt. 1610 soll die Mod­dewigsche wegen Dors­sels gepfän­det wer­den.

Am 26. Nov. 1610 bestäti­gen die Vor­mün­der Dors­sels, dass es entsch­ieden ist, dass die Mod­dewigsche bezahlen muß. Die Beklagte ist bere­it zu schwören, dass sie jedoch nichts erhal­ten hat. Der Rat lässt es bei diesem Bescheid bewen­den, erk­lärt jedoch, dass Pümpe und Hamach­er prüfen sollen, falls in der Rech­nung etwas teuer ist.

Am 26. Nov. 1610 wird Joh. Heßling für Dors­sels Kinder zum Vor­mund bestellt.

Am 12. Jan. 1614 wird God­dert Dors­sel bei ein­er Ratswahl mit 11 anderen Bürg­ern zum Churgenossen gewählt.

Am 24. Jan. 1614 schwören die Siegel­her­ren der Baum­sei­demach­er Rot­ger Giese, God­dert Dors­sel, Hein­rich von Bock­holt und Joh. von Welling­holthausen sich der aufgestell­ten Ord­nung gemäß zu ver­hal­ten.

Am 5. Febr. 1616 stellen Hoy­er und Huge nach ein­er Besich­ti­gung der Roden­becke fest, dass diese in den Siskes­bach geleit­et wer­den könne. Zu diesem Zweck müsse man an der Kleystrasse begin­nen und sie durch Dors­sels Kamp und weit­er bis Herm. Krum­mack­ers Kamp leit­en.

Am 20. Juni 1616 über­bringt Joh. Heßling mit Vater God­dert Dors­sel und Sohn God­dert Dors­sel die Brautzettel.

Am 11. Juli 1616 find­et die Bürg­er­auf­nahme der Els­ge Nachti­gall, God­dert Dors­sels Frau, auf Grund der Urkunde der Stadt Dül­men statt. Die Bür­gen hier­für sind God­dert Dors­sel und Christ. Leve.

Am 2. Sept. 1616 stellt Richtherr Rolevinck fest, dass Jür­gen Heßling dem God­dert Dors­sel jun., mit einem Bech­er ein Loch in den Kopf geschla­gen und ihn beschimpft habe.

Am 19. Sept. 1616 wird fest­gestellt, dass Jür­gen Heßling im Haus des Godd. Zur­mühlen den God­dert Dors­sel ver­wun­det haben soll. Er geste­ht, mit einem Holzstück nach ihm gewor­fen zu haben, weiß aber nicht, ob dieser ver­wun­det wurde. Dors­sel habe ihn auf jeden Fall vorher beschimpft und belei­digt. Der Beschluss sieht fol­gen­der­maßen aus, dass Heßling auf jeden Fall für die Gewalt­tat bestraft wer­den solle. Falls das mit der Beschimp­fung seine Richtigkeit habe, wolle der Rat dies auch ver­fol­gen. Als Heßling jedoch nochmals beteuert, diese Gewalt­tat nicht verübt zu haben und Dors­sel sich selb­st ver­let­zt habe fordert ihn der Rat let­z­tendlich auf, dieses durch Eid zu bestäti­gen.

Am 14. Nov. 1616 erk­lärt Hein­rich Bisp­ings Frau, dass die Schep­pel­dresch­er, die in der ver­gan­genen Woche bei ihr gedroschen haben nicht wiedergekom­men sind, um ihre Arbeit zu vol­len­den. Die Schep­pel­dresch­er seien vielmehr zu God­dert Dors­sel gegan­gen, der ihnen einen Weinkauf gegeben habe. Obwohl ein Befehl des Bürg­er­meis­ters vor­lag, kon­nten sie nicht zur Rück­kehr bewegt wer­den. Auf Grund dessen soll jed­er Dresch­er mit 1 Mark gepfän­det und ihm befohlen wer­den, seine Arbeit bei der Bisp­ingschen zu vol­len­den.

Am 7. Dez. 1616 wird fest­gestellt, dass ein am 26. Sept. ergan­gener Bescheid an Jür­gen Heßling wegen der Ver­wun­dung des God­dert Dors­sel noch offen ste­ht. Da der Bescheid nicht übergeben wer­den kann, soll eine Vor­ladung zum näch­sten Fre­itag stat­tfind­en.

Am 10. und 11. Jan. 1621 wird God­dert Dors­sel jun. bei ein­er Ratswahl u.a. zum Churgenossen gewählt.

Am 10. Juli 1621 ist ein Schreiben der Stadt Pader­born wegen Jost Hei­dewig einge­gan­gen. In diesem wird ver­langt, das Urteil gegen God­dert Dors­sel zu voll­streck­en, andern­falls Repres­salien gegen ihn ver­hängt wer­den soll­ten. Dors­sel wird davon benachrichtigt.

Am 10. und 11. Jan. 1622 wird God­dert Dors­sel jun. bei ein­er Ratswahl u.a. zum Churgenossen gewählt.

Am 23. Nov. 1622 wird fest­gestellt, dass der Haupt­mann Heßling erkrankt ist. Er habe den Schlüs­sel dem Zur­mühlen über­sandt. Weit­er­hin wird berichtet, dass der Fäh­n­rich Christ. Pagen­stech­er ver­stor­ben sei. Auf Grund dessen wer­den Heinr. Huge zum Vizeleut­nant, God­dert Dors­sel zum Fäh­n­rich und Jür­gen Zur­mühlen bis auf weit­eres zum Vize­haupt­mann ernan­nt. Alle haben ihr Amt mit Hand­schlag angenom­men.

Am 8. und 9. Jan. 1623 wer­den bei ein­er Ratswahl u.a. God­dert Dors­sel jun. zum Churgenossen und God­dert Dors­sel sen. zum Ratsmit­glied ernan­nt.

Am 12. Jan. 1623 wird bei einem Zechge­lage in Dors­sels Haus ein Sassen­berg­er Fäh­n­rich aufge­fordert, bei Anbruch der Nacht, die Stadt zu ver­lassen. Ein Zechkumpan — Jost Philipp Korff — habe ihn jedoch nicht gehen lassen wollen.

Am 10. Febr. 1623 find­et eine Unter­suchung wegen ange­blichen Raubgutes in der Woh­nung des Bloe­men­saet statt. Es geht um 2 Rinder und 2 Pferde, die dieser von 2 Sol­dat­en gekauft habe. God­dert Dors­sel jun. weiß nichts von Raubgut. Er habe nur ein weißes Lak­en gese­hen, von dem Joh. Rape ein Stück zur Bezahlung und Aus­besserung des Wagens genom­men habe, während seine Frau nichts gekauft habe.

Am 28. April 1623 wurde God­dert Dors­sel von der Frau Bernd Sid­ding­hausens bei der Besich­ti­gung der Vor­rats- und Dachbö­den beschimpft. Außer­dem hat sie ihn nicht auf den Boden gelassen. Daraufhin soll sie mit 500 Steinen bestraft wer­den. Die Pfört­ner sollen den Boden nochmals besichti­gen.

God­dert Dors­sel bestätigt Am 22. Mai 1623, dass Gerd Will­ing Joh. Bux­lo erschießen wollte. Dieses wurde von Alterm. Heßling ver­hin­dert. Will­ing begrün­det seine Tat damit, dass sich Bux­lo nicht zu ihm in das Glied ein­rei­hen wollte, so dass er ungeduldig gewor­den sei. Will­ing wird aufer­legt Hand und Mund zu hal­ten, so dass eine weit­ere Unter­suchung stat­tfind­en kann.

Nach einem Schreiben der mün­ster­schen Räte, das eine Ein­quartierung von Sol­dat­en ver­langt, will der Rat Obrist Velen um einen Waf­fen­still­stand mit freiem Geleit bit­ten und Joh. Zur­mühlen zwecks Ver­hand­lun­gen ins feindliche Lager schick­en. Der Rat beschließt daraufhin, Ver­hand­lun­gen wegen der Ein­quartierung aufzunehmen. Kas­par Ahage und God­dert Dors­sel sen. stim­men jedoch Am 22. Juni 1623 dage­gen. Falls jedoch eine Übereinkun­ft erzielt wer­den kön­nte, sollte sie von der ganzen Gemeinde genehmigt wer­den.

God­dert Dors­sel jun. erk­lärt Am 27. Juni 1623, dass er viele Reit­er in seinem Haus beherbergt, aber keinen Hafer, Wein und anderes mehr habe. Er will deshalb nach Mün­ster zum Einkaufen reisen. Er erhält jedoch keinen Passier­schein, bevor ihm der Rat nicht ver­sichert hat, dass alle Lebens­mit­tel, die in der Stadt sind, ver­braucht seien. Der Rat gibt ihm die Bestä­ti­gung und er erhält seinen Passier­schein.

Am 11. April 1625 verk­lagt Andr. Hol­stein den Joh. Suer­lage und God­dert Dors­sel jun. als Bür­gen für den gefan­genen Lim­bach auf Zahlung von 84 Rt. für geliehenen Wein und andere Dinge. Die Beklagten erken­nen die Schuld an. Gle­ichzeit­ig weisen sie aber darauf hin, dass Zehrungskosten für den Grafen Solms noch nicht bezahlt seien. Sobald dies Geld einge­he, werde auch Hol­stein bezahlt.

Am 16. Sep­tem­ber 1626 erk­lären God­dert Dors­sel jun. und Heinr. Wittmund, dass sie sich mit ein­er Vor­mund­schaft für die Kinder des Joh. Heßling nicht belas­ten wollen. Ihre Gründe für die Ablehnung wollen sie in Kürze schriftlich ein­re­ichen.

Gerd Heßling weigert sich weit­er­hin die Vor­mund­schaft für die Kinder des verst. Joh. Heßling zu übernehmen. Am 27. Okto­ber 1626 schlägt Alterm. Dietr. Zur Woesten God­dert Dors­sel jun. und Heinr. Wittmund vor, die Vor­mund­schaft zu übernehmen. Dors­sel bit­tet jedoch, wegen der vie­len Mühen mit seinen eige­nen Sachen von der Vor­mund­schaft ver­schont zu wer­den. Da jedoch kein näher­er Ver­wandter als Dors­sel zu find­en ist, muß er sich auf Grund des Rats­beschlusses mit der Vor­mund­schaft beladen. Dors­sel bit­tet daraufhin um Bedenkzeit. Ihm wird jedoch bei Strafe von 1000 Steinen aufer­legt, bis kom­menden Mon­tag sich zur Vor­mund­schaft zu äußern.

Am 13. Nov. 1626 übern­immt Joh. Dors­sel jun. die Vor­mund­schaft über die Kinder des Joh. Heßling. Ihm beige­ord­net wird Joh. Kock. Gerd Heßling kann wegen Krankheit nicht selb­st erscheinen. Obwohl Heinr. Wittmund eben­falls geladen wurde, ist er nicht erschienen. Ihm soll ein Schreiben über­bracht wer­den worin er aufge­fordert wird, sich inner­halb von 14 Tagen dazu zu äußern.

Am 7. Febr. 1628 wer­den Gerd Küster und Diet­rich Nachti­gall, Bürg­er zu Dül­men, zu Vor­mün­dern des Kindes Kath. des ver­stor­be­nen God­dert Dors­sel bestellt. Notar und Proku­ra­tor Huge ver­tritt Nachtigall,.da er zu weit weg wohnt. Die Mut­ter ver­spricht Güterteilung.

Am 26. Aug. 1631 schuldet die Stadt den Erben Joh. Dors­sels noch 40 Rt. Rats­geld. Da man nicht weiß, welch­er der Erben das Geld erhal­ten soll wird Gerd Küster, der wegen sein­er Frau Miterbe ist, das Geld auf seine Schulden bei den gemeinen Armen ver­rech­net.

Am 1. Dez. 1631 wer­den Heinr. Net­te­len­stroth und Joh. Dors­sel zu Vor­mün­dern der Kinder der Wwe. Christ. Pagen­stech­er bestellt.

Am 2. Mai 1632 wird bei ein­er Ratswahl God­dert Dors­sel u.a. zum Churgenossen gewählt, und zwar von Bernh. Sid­ding­hausen, Bernh. Sen­trup, Joh. Bux­lo sen. und Joh. von Alten.

Der Keller­wirt des Stadtkellers in Waren­dorf Joh. Dors­sel ab Ostern bis Michaelis 1633 berech­net in sein­er Rech­nung 30 Rt. Er muß daher noch 5 Rt. 8 Sch. 7 Pf. an die Käm­merei zahlen. An Zin­sen: Wern­er jet­zt Gerd Rolevinck 10 Rt.; Dors­sel sen. 1 Rt. 2 Sch.

Bei ein­er Ratswahl Am 8. Jan. 1634 wird u.a. Got­tfr. Dors­sel gewählt. Dieser wiederum wählt u.a. zu Churher­ren Joh. Bux­lo sen., Peter von Faessem, Joh. Düt­ting. Ratsmit­glieder wer­den u.a. Clem. Hamach­er, Chr. Hasenkamp, Wern­er Heßling, Godd. Dors­sel, Heinr. Schmidt und Heinr. Huge. Die gewählten Rat­sher­ren wer­den vom Richter verei­digt.

Berndt Cloedt kam Am 19. Mai 1634 zu Godd. Dors­sel und beklagte sich über die Ein­quartierung von Reit­ern, welche ihm von den Rat­sher­ren aufer­legt wur­den.

Die Wwe. Joh. Dors­sels erk­lärt Am 27. Okt. 1634, dass sie zusam­men mit ihren Kindern und Mar­garete Dors­sel, Wwe. Goessen Erbin sei, und zwar von Gerd Kramer und sein­er Frau Anna Dors­sel sowie der ledi­gen Ursu­la Dors­sel. Mar­garete Dors­sel hat nun die Klei­der der Kramer­schen, der Mut­ter Dors­sel und Ursu­la Dors­sel an sich genom­men, obwohl diese noch nicht bezahlt seien. Außér­dem seien noch große Schulden vorhan­den. Johann Dors­sels Wwe. bit­tet, ihr dies zu unter­sagen und alles aufzuschreiben was beim Tod vorhan­den war und teilen.

Die Keller­wirtin des Stadtkellers Wwe. Joh. Dors­sel muß 1635 einen Betrag von 37 Rt. an die Käm­merei zahlen. Davon wer­den ihre Liefer­un­gen und die Wieder­gabe abge­zo­gen.

Am 15. März 1635 gibt Gerd Küster für den verst. Joh. Dors­sel dem Almosenko­rb jährlich 6 Scheff. Roggen, die ihm für 3 abge­laufene Jahre wegen der Teuerung auf 3 T. gelassen wer­den.

Am 30. Mai 1635 wer­den zu Vor­mün­dern des Sohnes des verst. Gerd Goessen und Grete Dors­sels Trox­el Mey­er und Godeke zum Brincke ange­ord­net. Die Mut­ter gelobt die Güterteilung.

Zu Vor­mün­dern der Kinder des verst. Joh. Dors­sel wer­den Am 7. Sept. 1635 Herm. Brügge­mann und Bernd Heimken ange­ord­net.

Am 17. Dez. 1635 erk­lärt Alterm. Zu Vohren, dass die Wwe. Joh. Dors­sel nachts in ihrem Hause Zechereien abhalte, wodurch große Feuers­ge­fahr entste­he. Nach­barn haben sich eben­falls beklagt.

Aus Käm­merei-Aufze­ich­nun­gen aus den Jahren 1637 und 1638 kann man ent­nehmen, dass die Ange­höri­gen des Joh. Dors­sel jew­eils 2 Rt. und 11 Sch. zur Unter­stützung erhal­ten haben.

Eben­so ist in den Unter­la­gen aus den Jahren 1646, 1647 und 1648 ver­merkt, dass Joh. Dors­sels Erben eben­falls Unter­stützung der Käm­merei in Form von jew­eils 2 Rt. und 11 Sch. erhal­ten haben.

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