Homepage der Familie Dörscheln
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103 — Die wichtig­sten Begriffe im Leben der Hugenot­ten

Das Pres­by­teri­um

“Ein alter hugenot­tis­ch­er Grund­satz lautet: Ohne Pres­by­teri­um keine Gemeinde”.

Ihre Auf­gaben waren:

  • Über die Gemeinde zu wachen, sie anzuhal­ten, an gottes­di­en­stlichen Ver­samm­lun­gen und Aben­mahls­feiern teilzunehmen.
  • Ein Pres­byter war ver­ant­wortlich für einen bes­timmten Gemein­de­bezirk. (Er mußte sich über regelmäßige Haus­be­suche über die kirch­lich sit­tlichen Zustände informieren und dem Pres­by­teri­um Bericht erstat­ten.)

Der Gottes­di­enst

“Der son­ntägliche Gottes­di­enst der französich-reformierten Gemeinde zeich­nete sich durch große Nüchtern­heit und Schlichtheit aus. Im Mit­telpunkt stand die Wortverkündi­gung. Der Gesang der französichen Psalmen durch­zog und belebte die gottes­di­en­stliche Feier.” Nach dem Gesang fol­gte das Sün­den­beken­nt­nis (Predi­ger und Gemeinde kni­eten). Ein weit­er­er Psalm leit­ete die Predigt ein, die nicht länger als 1 Std. dauern sollte. “Die Män­ner ent­blößten während des Gebetes ihr Haupt, bei der Predigt aber behiel­ten sie ihre Hüte auf dem Kopf.”

Die Taufe

“Weil der Täu­fling durch die Taufe in die christliche Gemeinde aufgenom­men wird, find­et die Taufhand­lung grund­sät­zlich im Gottes­di­enst nach der Predigt vor der ver­sam­melten Gemeinde statt.”

Die Kat­e­chi­sa­tion

Der Kat­e­chume­ne­nun­ter­richt galt als Vor­bere­itung auf die Kon­fir­ma­tion. Man unter­schied drei ver­schiedene Arten von Kat­e­chi­sa­tion:

  1. Häus­liche Kat­e­chis­muslehre zur Unter­weisung der Kinder
  2. Öffentliche Kat­e­chis­muslehre für die ganze Gemeinde, die zweimal in der Woche in jed­er Geimeinde abzuhal­ten war.
  3. Häus­liche Kat­e­chis­muslehre in den Fam­i­lien.

Die Kon­fir­ma­tion

“Vor der Ein­wan­derung nach Hes­sen war bei den Hugenot­tenge­mein­den die Kon­fir­ma­tion nicht üblich; aber unter dem Ein­fluß der deutsch-reformierten Gemein­den wurde sie auch von den französich-reformierten Kolonien über­nom­men. Ihr ging ein mehrwöchiger Kon­fir­made­nun­ter­richt durch den Pfar­rer voraus.”

“(…) Nach­dem die unten aufge­führten Jugendlichen teils beson­ders, teils öffentlich unter­richtet wor­den waren, habe ich sie am 6. April (1703) an einem Fre­itag vor Oster­son­ntag öffentlich geprüft. Darauf legten sie das Beken­nt­nis ihres Glaubens ab und bekräftigten feier­lich das Gelübde der Taufe. Ich habe ihnen das Recht zuge­sprochen, daß sie zum Tisch des Her­rn nahen durften und ihnen meinen Segen gegeben und für sie gebetet. Das ist die wahre Kon­fir­ma­tion. (…)”

Das Abendmahl

“(…) Am Tage zuvor wurde ein beson­der­er Vor­bere­itungs­gottes­di­enst gehal­ten. Im Anschluß daran brachte ein­er der Pres­byter die Zulas­sungs­marke in die Häuser der­er, die sich zur Teil­nahme an der Abendmahls­feier angemeldet hat­ten. (…) sie waren Erken­nungsze­ichen, zugle­ich aber auch Zulas­sungs­marken für die Teil­nahme an der Abendmahls­feier. (…)”

Die Eheschließung

“Die Trau­ung fand, eben­so wie die Taufe, in Gegen­wart der Gemeinde im Gottes­di­enst statt.

  • Ver­lobte wur­den an drei aufeinan­der­fol­gen­den Son­nta­gen im Gottes­di­enst aufge­boten, und zwar an den Orten, an denen sie ihren Wohn­sitz hat­ten.
  • Auswär­tige Paare kon­nten sich nur trauen lassen, wenn sie ein soge­nan­ntes Dimis­so­ri­ale (Erlaub­niss­chein) ihres zuständi­gen Pfar­ramtes beibracht­en.
  • Witwen durften sich nicht vor 7 1/​2 Monat­en nach dem Tod ihres Ehe­gat­ten wiederver­heirat­en.
  • Geschiedene wur­den nicht wieder getraut.
  • Kein­er durfte die Frau heirat­en, mit der er zu Lebzeit­en sein­er ersten Frau Ehe­bruch getrieben hat­te.

Die Beerdi­gung

“Die Beerdi­gun­gen der Hugenot­ten fan­den bei Nacht statt. Wed­er Pfar­rer noch Ver­wandte begleit­eten den Sarg zum Fried­hof. Ohne Gesang wurde er von eini­gen Män­nern der Gemeinde in das Grab gesenkt, Erde darübergeschaufelt und alles ohne Markierung gelassen: Ohne Stein, ohne Kreuz, ohne Blu­men­schmuck, wom­it man der hugenot­tis­chen Kirchenord­nung entsprach.”

Die Kirchen­musik

1n den französich-reformierten Kirchen waren all­ge­mein keine Orgeln üblich. Typ­isch war der ein­stim­mige, unbe­gleit­ete Psalmenge­sang, der vom Vorsänger, dem ‘chantre’, anges­timmt wurde.”

Die christliche Liebestätigkeit in der Gemeinde

“ ‘Gehet in Frieden und vergeßt die Armen nicht’. Mit diesen nach dem Segen gesproch­enen Worten wurde die gottes­di­en­stliche Gemeinde daran erin­nert, daß der Gottes­di­enst nicht mit dem Kirch­gang been­det ist, son­dern seine Fort­set­zung im All­t­ag find­en soll, wo es gilt, sich der Witwen und Waisen, Armen, Kranken und Hil­fs­bedürfti­gen anzunehmen. (…) Die dis­ci­pline sieht ein beson­deres Diako­ne­namt vor, dem die Auf­gabe zufällt, die Armen­gelder einzusam­meln, zu ver­wal­ten und sich der Armen, Gefan­genen und Kranken anzunehmen.”

Das französiche Schul­we­sen

“Nach dem hugenot­tis­chen Grund­satz ist die Schule in erster Lin­ie eine Pflanzstätte der Gemeinde. Ihre Haup­tauf­gabe beste­ht darin, eine Zubringer­anstalt für die Kirche zu sein. Mit der Bibel ler­nen die Hugenot­ten Beten, mit den Psalmen Sin­gen. Es geht let­ztlich darum, den väter­lichen Glauben in der franzö­sis­chen Mut­ter­sprache zu ver­mit­teln.”

Aus “Hugenot­tendör­fer um Mar­burg und Franken­berg. Sigrid Althaus. Hitzer­roth” S. 151–166.

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