Vorbemerkung
“Die in der bisherigen traditionellen Form geführten Einrichtungen der stationären Altenhilfe sind zur Zeit starken Veränderungen hinsichtlich ihres Angebotsspektrums sowie ihrer Qualitätsstandards unterworfen. Bedingt ist dies im wesentlichen durch die Anforderungen des neuen Pflegeversicherungsgesetzes auf der einen und einen sich verändernden differenzierten gesellschaftlichen auf der anderem Seite.
Für die Träger der Altenhilfe ist damit ein Prozeß initiiert worden, der von der konsequent kritischen Bestandsaufnahme, der Um- und Neuorientierung im Blick auf die Zielsetzung und der bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Neukonzeption des Angebotes geprägt ist. Wesentliche Prämisse dabei ist die Überlegung, daß sich die Marktchancen von Altenhilfeeinrichtungen zukünftig in ihrem differenzierten und umfassenden Angebot widerspiegeln werden und die Attraktivität des Angebots sowohl baulich-räumlich wie inhaltlich und qualitativ in einem weitaus höheren Maße als bisher von Bedeutung sein wird.”
Inhaltsverzeichnis
Mit dieser Arbeit soll versucht werden, nicht nur die meist rein technisch und gestalterisch fixierten Bedürfnisse von Professoren und Studenten zu berücksichtigen, sondern vielmehr verstärkt auf die Bedürfnisse der Personen einzugehen, die in dem zu planenden Gebäude einen nicht unbedeutenden Teil ihres Lebens verbringen, sei es aufgrund körperlicher Gebrechen oder aus beruflichen Gründen.
Das KDA (Kuratorium Deutsche Altershilfe) bemängelt die Tatsache, daß bei der Erstellung von Konzepten für Altersheime Funktionalität vor die Bedürfnisse der Bewohner gesetzt wird. Ebenso werden Anforderungen, die aufgrund langjähriger Aufenthalte (und auch beruflicher Tätigkeit) in Heimen entstehen, nicht oder auch nur teilweise berücksichtigt.
Der Planer soll sich – laut KDA – von der Meinung lösen, daß der Großteil der Bewohner eines Altenpflegeheimes “sowieso nicht mehr in der Lage ist aufzustehen”. Mit den Mitteln der heutigen Technologie ist es aber für den Großteil dieser Menschen möglich, eine eigene Form von Mobilität zu entwickeln – ich möchte nur Rollstühle und Gehwagen erwähnen. Motivation, Lebenswillen und Selbstvertrauen könnten eine Folge dieser wiedergewonnenen Mobilität sein. Das Ziel muß sein, den Weg aus der Isolation zu weisen und die Möglichkeit zu geben, am Leben anderer teilzunehmen und Freude am Leben zu haben.
Auch Aussagen von Planern, die in der Beurteilung ihrer eigenen Planung eines Altenpflegeheimes erkennen lassen, daß sie “Gott sei Dank nicht selbst dort wohnen müssen”, lassen aufhorchen.
Es ist nachvollziehbar, daß ein Pflegeheim nicht mit einem normalen Wohnhaus vergleichbar ist, da es neben rein wohnlichen Aspekten für den Kreis der Bewohner auch geeignete Möglichkeiten der rationellen Arbeitsweise für den Kreis des (Pflege)Personals bieten muß. Eine solche Einrichtung soll kostendeckend funktionieren, dabei aber die Belange des wohnenden, zu pflegenden Menschen genauso berücksichtigen wie die des pflegenden Menschen.
Aufgabe des Planers ist demnach Pflegeeinrichtungen zu schaffen, in denen gewohnt werden kann, und Wohneinrichtungen zu schaffen, in denen gepflegt werden kann (einer der Leitsätze des KDA).
Die Diplomarbeit ist sehr umfangreich ausgefallen — sowohl quantitativ als auch in der Plangröße; auf diesen Internet-Seiten sind einige wesentliche Ausschnitte dargestellt. Die Diplomarbeit und sämtliche Ausschnitte aus der Diplomarbeit haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Die Diplomarbeit wurde 1997 geschrieben, dementsprechend besteht auch kein Anspruch auf Aktualität.
Thomas Dörscheln, September 2008
Aufgabe
Für ein Altenpflegeheim ist eine Erweiterung bzw. die Sanierung des Gebäudebestandes geplant.
Die Entwurfspläne für den Erweiterungsbau liegen vor.
Im Sinne einer gestaltenden Werkplanung soll die vorliegende Planung überarbeitet und fortgeschrieben
werden.
Leistungen
- Vorlagebewertung
- Erfassung und Bewertung der vorhandenen Planung
- Entwurfsplanung
- Pläne im Sinne des Leistungsbildes §15 (2) Ziffern 2–4 HOAI
- Klärung und Berücksichtigung funktionaler, sozialer und technischer Anforderungen
- Baubeschreibung
- Tragwerksplanung
- Klären des statischen Systems unter Berücksichtigung der entwurfstragenden Absichten
- Werkplanung, Ausführungsplanung, Detailplanung
- Fortschreibung eines Teils der vorliegenden Entwurfsplanungen im Sinne des Leistungsbildes §15 (2) Ziffer 5 HOAI als Werkplanung
- Zeichnerische Darstellung:
- Grundrisse M. 1:50
- Schnitte M. 1:50
- Fassadenstudie im geeigneten Maßstab
- Detailstudie im geeigneten Maßstab
- Ausführungsdetails im geeigneten Maßstab
- Erläuterungsbericht
- Darstellung der Problematik und der angewandten Lösungsschritte sowie der ausgearbeiteten Lösung im Zusammenhang mit der Planung
- Textliche Zusammenfassung
- Darstellung der Problematik und der angewandten Lösungsschritte sowie der ausgearbeiteten Lösung im Zusammenhang mit der Planung
Bearbeitungsdauer: 9 Wochen
Baubeschreibung
- Der Erweiterungsbau besteht aus vier dreigeschossigen Gebäudekörpern, die die unterschiedlichen
Funktionsbereiche des Heimes beinhalten. - Die Giebel bilden das gestalterische Thema dieses Entwurfes, Giebelscheiben als Abschluß
eines Gebäudeteils. - Der fast überall vorhandene Sockel trennt die Obergeschosse als Hauptaufenthaltsbereich
von dem Untergeschoß mit den hauswirtschaftlichen Funktionsräumen. - Der Sockel verläuft auf der Ebene des Eingangsbereiches mit der Höhe ± 0.
Pflegebereich
- Die Pflegebereiche sind in den beiden rechtwinklig zueinander angeordneten Flügeln untergebracht.
- Jeder Flügel stellt einen von den sogenannten Bausteinen dar.
- Erschlossen werden diese beiden Gebäudeflügel durch einen zentralen Bereich mit den allgemeinen Funktionsräumen wie Wohn- und Speisezimmer, Küche, Dienstzimmer mit Medikamentenraum und mit den beiden Badezimmern.
- Die Flügel mit den Bewohnerzimmern bestehen aus einem soliden Gebäude mit Satteldach, vor der eine gläserne Erschließungsachse verläuft.
- Auf der anderen Seite des Ganges liegen weitere Funktionsräume wie Abstellräume, Materialräume und Rollstuhlabstellräume, die eindeutig einem Baustein zugeordnet werden, während die Räume im zentralen Funktionsbereich der ganzen Station – d. h. jeweils zwei Bausteinen zugeordnet sind.
- Nach außen spiegeln sich die Funktionsräume in den Giebelbauten wider, die senkrecht zu dem Satteldach und zu der Erschließungsachse an den soliden Baukörper anschließen.
- Die Giebel dieser Nebenbauten schweben scheinbar über dem Sockel und haben durch den “fehlenden Grund” eine geringere Wertigkeit als die Giebel der anderen, wichtigeren Gebäudeteile.
- Durch den Wechsel von hellen Nischen und geschlossenen Funktionsräumen wird eine abwechslungsreiche Belichtung entlang der relativ langen Erschließungsgänge geschaffen.
- Den Abschluß der Gebäudeflügel bilden gläserne Sicherheitstreppenhäuser zwischen zwei geschlossenen Mauerwerksscheiben.
- Die funktionale Zusammengehörigkeit der beiden Gebäudeflügel und des zentralen Funktionsbereiches wird durch das durchgehende Satteldach verdeutlicht.
Hauptgebäude
- Das Hauptgebäude mit Eingangsbereich, Multifunktionsraum, Cafeteria, Gymnastikraum und Ergotherapie steht als Riegel quer vor den anderen Gebäudeteilen und bildet so die Verbindung zum bestehenden Altenheim.
- Hier war vorher ein teilweise rundes Hauptgebäude geplant, das aber einige Forderungen funktionaler und auch gestalterischer Art nicht erfüllen konnte.
- Der Multifunktionsraum ist für Feste, Feiern und Veranstaltungen gedacht.
- Aber der große Saal läßt sich auch als großer Speisesaal für die mobileren Bewohner des ganzen Hauses nutzen, so daß im Pflegebereich pro Etage nur ein Speiseraum und eine Teeküche und auch nur ein etwas größeres Wohnzimmer notwendig sind.
- Das wäre eine Bündelung mehrerer Funktionen mit Reduzierung der benötigten Fläche und gleichzeitig Förderung der Mobilität der Bewohner.
- Der Raum wird für 60–70 Eßplätze ausgelegt, eine Servierküche, die auch als Vorbereitungsraum für Feiern genutzt werden kann, wird angegliedert.
- Hinzu kommt noch die direkte Anbindung an einen Aufzug mit Abstellmöglichkeit der Hordenwagen.
- Die Cafeteria wird nicht wie gefordert an den Multifunktionsraum angegliedert, ich habe sie im 1. Obergeschoß untergebracht – direkt an der Dachterrasse und auch mit Anbindung an einen Aufzug.
- Der Raum für Ergotherapie ist im 2. Obergeschoß – also mit guter Belichtung, der Gymnastikraum befindet sich im Untergeschoß, wobei aufgrund der Hanglage hier nur eine Belichtung durch Oberlichter möglich ist, was der gewählten Nutzung nicht entgegensteht.
Ergebnis
Zunächst habe ich das gegebene Raumprogramm auf Vollständigkeit untersucht und geprüft, welche Bereiche zwingend im Neubau sein müssen und welche Räume im Bestandsgebäude verbleiben können. Anhand des verbleibenden Raumbedarfs wurde die vorliegende Planung analysiert und ein Alternativvorschlag entwickelt:
Große Teile der Raumzuordnungen und der Gebäudeformen wurden übernommen, während mögliche Problembereiche wie die Form des Hauptgebäudes oder nichtorthogonale Winkel geändert
wurden.
Hilfestellung bei der Entwicklung der Grundrisse gaben Funktionsschemata, die teilweise in Zusammenarbeit mit Personen aus der Praxis entstanden – ich habe so versucht, die Probleme und Wünsche von Betroffenen mit in die Planung einzubeziehen.
Einige Ergebnisse aus dieser Phase meiner Arbeit – speziell der Bereich Großküche — werden in Planungsgruppen für ein reales Projekt genutzt.
Barrierefreies Bauen
Die Auswahl bestimmter Materialien und Details hing ab von praktikablen, funktionalen, bauphysikalischen, brand- und schallschutztechnischen und auch finanziellen Gesichtspunkten. Hierbei stand einerseits die barrierefreie Ausgestaltung nicht nur des Pflegebereiches im Vordergrund, sondern auch das relativ niedrige Budget des Bauherrn, dem es vordringlich darum ging, die späteren Betriebskosten und mögliche Folgekosten so niedrig wie möglich zu halten – höhere Anschaffungskosten sind hierbei bewußt einkalkuliert. Barrierefrei bauen heißt zunächst einmal höhere Kosten für all die Bereiche, die speziell für betagte Menschen eingerichtet werden müssen und in denen durch Unachtsamkeit im Umgang mit Fortbewegungshilfsmitteln Schäden am Baumaterial entstehen können. Der Bauherr muß sich darüber klarwerden, daß mangels Schutzmaßnahmen immer höhere Folgekosten verursacht werden können, die ihn letztlich doch das veranlassen werden, was er eigentlich von vornherein hätte machen sollen: Bauteile so herstellen zu lassen, daß mögliche Schäden minimiert oder sogar ganz vermieden werden. Hierzu gehören unter anderem Wände im Erschließungsbereich, die recht kostengünstig bis unterhalb des notwendigen Handlaufs d.h. bis zu einer Höhe von 85 cm mit Sperrholzpaneelen putzbündig beplankt werden können. Türen — insbesondere im Erschließungsbereich – sollten in diesem Bereich ebenfalls bekleidet werden, entweder ebenso mit Sperrholz oder aber – die teurere Variante – mit Edelstahl. Metalltüren können in dem Bereich unterhalb von 85 cm bewußt unlackiert gelassen werden – eine Lackierung ist nach einiger Zeit zerkratzt oder abgesprungen. Anfällige Wandecken können mit breiteren Eckschutzprofilen – möglicherweise sogar aus Edelstahl – geschützt werden.
Speziell für Rollstuhlfahrer zu bauen, ist meist gar nicht notwendig. Wenn man die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern mit denen betagter Menschen vergleicht, muß festgestellt werden, daß betagte Menschen die meisten Tätigkeiten im Sitzen ausführen und sich somit in exakt die gleiche Lage bzw. Höhe versetzen wie ein Rollstuhlfahrer. So wird z. B. eine Küche für Rollstuhlfahrer genau den Anforderungen gerecht, die betagte Menschen an eine auf sie zugeschnittene Küche stellen: Arbeiten im Sitzen und die sich daraus ergebende Arbeitshöhe, Anordnung der einzelnen Arbeitsgeräte bzw. ‑plätze. Das meiste, was für eine barrierefreie Küche gefordert wird, wäre sogar für eine “normale” Küche höchst vorteilhaft: fahrbare Schränke, die nach Gebrauch unter die unterfahrbare Arbeitsplatte geschoben werden, herausziehbare Schrankfächer, Herdplatten, die sich von allein abschalten, wenn kein Kochgut auf ihnen steht. Sicherlich ist die Anschaffung von diesen (noch) besonderen Bauteilen teurer als die von standardmäßigen, aber wer für eine bestimmte Gruppe von Personen baut, muß auch auf die speziellen Bedürfnisse dieser Personen eingehen und höhere Kosten einkalkulieren. Bei manchen Bauteilen könnte aufgrund größerer Abnahmemengen ein “normaler” Preis möglich sein.
Baustein
Der Neubau ist als Altenpflegeheim mit 60 Pflegeplätzen konzipiert, die sich auf drei Stationen verteilen. Hier soll Pflege bis zur Pflegestufe 4 möglich sein.
Eine kurze Anmerkung dazu: Seit 1.1.1997 gibt es 5 und nicht mehr nur 3 Pflegestufen: von S0 = niedrigste Stufe bis S4 = schwerste Stufe. Damit soll der durch das Pflegeversicherungsgesetz notwendig gewordenen genaueren Differenzierung Rechnung getragen werden. Es kann so genauer abgerechnet werden.
Grundgedanke ist der sogenannte Baustein mit sechs Bewohnerzimmern, dem als Einheit bestimmte Räume zugeordnet sind. Zwei Bausteine zusammen bilden eine Pflegestation, der dann als Summe von zwei Bausteinen wieder weitere Räume zugeordnet sind. Die Zuordnung eines bestimmten Raumes entweder nur zu einem Baustein oder halt zur ganzen Station hängt unter anderem von der Häufigkeit der Nutzung und auch von den Wegstrecken ab, die das Personal bewältigen muß. Räume, die ausschließlich vom Personal genutzt werden, um z. B. Materialien zwischenzulagern, liegen zentral im Baustein, während das Dienstzimmer, das vor allem auch zur räumlichen Überwachung dient, zentral in der Station — also zwischen den Bausteinen liegen muß. Für Räume, die von beiden Teilen der Station aus gleichermaßen genutzt werden, gilt entsprechendes. Eine Pflegestation besteht also aus jeweils zwei “Bausteinen” mit je sechs Räumen, die — je nach Bedarf — entweder als Einzel- als auch als Doppelzimmer genutzt werden können.
Die Belegung soll bei 10 Personen pro Baustein bzw. 20 Personen pro Station liegen. Der Wirtschaftlichkeit wegen muß es auch möglich sein, eine Zeitlang bis zu 12 Personen pro Baustein bzw. 24 Personen pro Station zu versorgen, um so mögliche “Belegungslücken” ausgleichen zu können. Jedes Bett, das leer ist bei nicht vollständiger Belegung des ganzen Hauses, verursacht Kosten in Höhe von durchschnittlich etwa 150 Mark pro Tag, für die keiner aufkommt. Ein Altenpflegeheim ist aber genauso ein Dienstleistungsunternehmen wie ein Büro — angestelltes Personal verursacht Kosten, die erst wieder eingebracht werden müssen.
Bewohnerzimmer
Das genauere Ausgestalten der Bewohnerzimmer geschah einerseits mit dem Wissen, daß Bewegungsraum gerade für nicht mehr so flexible Personen sehr wichtig ist, aber andererseits gerade dieser Bewegungsraum auch Umbauter Raum ist, der immense Kosten verursacht. Da ist einmal die Forderung des KDA nach größeren Bewohnerzimmern – 23qm werden gefordert -, aber da ist auch die Obergrenze von 18qm für die Förderung eines Doppelzimmers. Ich habe diesen Zwiespalt dadurch zu lösen versucht, indem ich einen Teil des persönlichen Freiraums der Bewohner in Sitzecken gegenüber den Zimmern gelegt habe – in einen Bereich, der mehr zum öffentlichen Leben gehört und dem Bewohner hilft, Kontakt zu anderen Menschen zu halten.
Sonstiges
Neben speziellen Anforderungen treten noch Forderungen des Brandschutzes (Länge eines Brandabschnittes, Rauchdichte Türen, Entfernung zum Fluchttreppenhaus), des Schallschutzes (Trennwände zwischen Bewohnerzimmern) und des Tragwerkplaners (Bewegungsfugen) auf den Plan – ein Altenpflegeheim ist kein Einfamilienhaus, die Vielzahl der Forderungen, die an den Planer gestellt werden, ist manchmal nur schwer zu arrangieren.
Das Gesundheitsamt, die Oberfinanzdirektion, den Landschaftsverband und sonstige Ämter, die möglicherweise auch Forderungen stellen könnten, erwähne ich lediglich. Ich schließe nicht aus, daß ich bei meinen Planungen bestimmte Dinge nicht berücksichtigt habe – eine Beachtung sämtlicher Bereiche und die Einarbeitung aller Forderungen in die Planungen übersteigen den Rahmen einer Diplomarbeit und setzen eine längere Berufserfahrung voraus.
Ich erwähne trotzdem, daß es bei bestimmten Bereichen notwendig war, bewußt Grenzen zu setzen, um dem Gesamtablauf nachkommen zu können.
Umfang
Die gesamte Arbeit umfaßt Planungsunterlagen für den Vorentwurf bis hin zu Ausführungsdetails. Damit werden vom Vorentwurf bis zur Werkplanung fast alle Leistungsbereiche des Architekten abgedeckt – mit der Einschränkung, daß einerseits nur Teilbereiche des Gebäudes bearbeitet, andererseits auch nur Teilleistungen aus den einzelnen Leistungsphasen erbracht worden sind. Die Bearbeitung aller Teile der angeschnittenen Leistungsphasen hätte den Rahmen einer Diplomarbeit bei weitem überschritten.
Pläne
Die Pläne sind mit AutoSketch erstellt worden. Grafische Einzelheiten habe ich mit CorelDraw verfeinert, auf Fotopapier ausgedruckt und auf die Pläne geklebt. Die Bäume habe ich fotografiert (im laublosen Winter), vektorisiert und direkt in die Pläne eingearbeitet.
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