Homepage der Familie Dörscheln
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Diplo­mar­beit — Erweiterung eines Altenpflege­heimes

Vorbe­merkung

“Die in der bish­eri­gen tra­di­tionellen Form geführten Ein­rich­tun­gen der sta­tionären Altenhil­fe sind zur Zeit starken Verän­derun­gen hin­sichtlich ihres Ange­botsspek­trums sowie ihrer Qual­itäts­stan­dards unter­wor­fen. Bed­ingt ist dies im wesentlichen durch die Anforderun­gen des neuen Pflegev­er­sicherungs­ge­set­zes auf der einen und einen sich verän­dern­den dif­feren­zierten gesellschaftlichen auf der anderem Seite.

Für die Träger der Altenhil­fe ist damit ein Prozeß ini­ti­iert wor­den, der von der kon­se­quent kri­tis­chen Bestand­sauf­nahme, der Um- und Neuori­en­tierung im Blick auf die Zielset­zung und der bedarf­s­gerecht­en und zukun­ft­sori­en­tierten Neukonzep­tion des Ange­botes geprägt ist. Wesentliche Prämisse dabei ist die Über­legung, daß sich die Mark­tchan­cen von Altenhil­feein­rich­tun­gen zukün­ftig in ihrem dif­feren­zierten und umfassenden Ange­bot wider­spiegeln wer­den und die Attrak­tiv­ität des Ange­bots sowohl baulich-räum­lich wie inhaltlich und qual­i­ta­tiv in einem weitaus höheren Maße als bish­er von Bedeu­tung sein wird.”

Mit dieser Arbeit soll ver­sucht wer­den, nicht nur die meist rein tech­nisch und gestal­ter­isch fix­ierten Bedürfnisse von Pro­fes­soren und Stu­den­ten zu berück­sichti­gen, son­dern vielmehr ver­stärkt auf die Bedürfnisse der Per­so­n­en einzuge­hen, die in dem zu pla­nen­den Gebäude einen nicht unbe­deu­ten­den Teil ihres Lebens ver­brin­gen, sei es auf­grund kör­per­lich­er Gebrechen oder aus beru­flichen Grün­den.

Das KDA (Kura­to­ri­um Deutsche Alter­shil­fe) bemän­gelt die Tat­sache, daß bei der Erstel­lung von Konzepten für Alter­sheime Funk­tion­al­ität vor die Bedürfnisse der Bewohn­er geset­zt wird. Eben­so wer­den Anforderun­gen, die auf­grund langjähriger Aufen­thalte (und auch beru­flich­er Tätigkeit) in Heimen entste­hen, nicht oder auch nur teil­weise berück­sichtigt.

Der Plan­er soll sich – laut KDA – von der Mei­n­ung lösen, daß der Großteil der Bewohn­er eines Altenpflege­heimes “sowieso nicht mehr in der Lage ist aufzuste­hen”. Mit den Mit­teln der heuti­gen Tech­nolo­gie ist es aber für den Großteil dieser Men­schen möglich, eine eigene Form von Mobil­ität zu entwick­eln – ich möchte nur Roll­stüh­le und Gehwa­gen erwäh­nen. Moti­va­tion, Lebenswillen und Selb­stver­trauen kön­nten eine Folge dieser wiederge­wonnenen Mobil­ität sein. Das Ziel muß sein, den Weg aus der Iso­la­tion zu weisen und die Möglichkeit zu geben, am Leben ander­er teilzunehmen und Freude am Leben zu haben.

Auch Aus­sagen von Plan­ern, die in der Beurteilung ihrer eige­nen Pla­nung eines Altenpflege­heimes erken­nen lassen, daß sie “Gott sei Dank nicht selb­st dort wohnen müssen”, lassen aufhorchen.

Es ist nachvol­lziehbar, daß ein Pflege­heim nicht mit einem nor­malen Wohn­haus ver­gle­ich­bar ist, da es neben rein wohn­lichen Aspek­ten für den Kreis der Bewohn­er auch geeignete Möglichkeit­en der rationellen Arbeitsweise für den Kreis des (Pflege)Personals bieten muß. Eine solche Ein­rich­tung soll kos­ten­deck­end funk­tion­ieren, dabei aber die Belange des wohnen­den, zu pfle­gen­den Men­schen genau­so berück­sichti­gen wie die des pfle­gen­den Men­schen.

Auf­gabe des Plan­ers ist dem­nach Pflegeein­rich­tun­gen zu schaf­fen, in denen gewohnt wer­den kann, und Wohnein­rich­tun­gen zu schaf­fen, in denen gepflegt wer­den kann (ein­er der Leit­sätze des KDA).

Die Diplo­mar­beit ist sehr umfan­gre­ich aus­ge­fall­en — sowohl quan­ti­ta­tiv als auch in der Plan­größe; auf diesen Inter­net-Seit­en sind einige wesentliche Auss­chnitte dargestellt. Die Diplo­mar­beit und sämtliche Auss­chnitte aus der Diplo­mar­beit haben keinen Anspruch auf Voll­ständigkeit! Die Diplo­mar­beit wurde 1997 geschrieben, dementsprechend beste­ht auch kein Anspruch auf Aktu­al­ität.

Thomas Dörscheln, Sep­tem­ber 2008

Auf­gabe

Für ein Altenpflege­heim ist eine Erweiterung bzw. die Sanierung des Gebäudebe­standes geplant.
Die Entwurf­s­pläne für den Erweiterungs­bau liegen vor.
Im Sinne ein­er gestal­tenden Werk­pla­nung soll die vor­liegende Pla­nung über­ar­beit­et und fort­geschrieben
wer­den.

Leis­tun­gen

  1. Vor­lage­be­w­er­tung
    • Erfas­sung und Bew­er­tung der vorhan­de­nen Pla­nung
  2. Entwurf­s­pla­nung
    • Pläne im Sinne des Leis­tungs­bildes §15 (2) Zif­fern 2–4 HOAI
    • Klärung und Berück­sich­ti­gung funk­tionaler, sozialer und tech­nis­ch­er Anforderun­gen
    • Baubeschrei­bung
  3. Trag­w­erk­s­pla­nung
    • Klären des sta­tis­chen Sys­tems unter Berück­sich­ti­gung der entwurf­s­tra­gen­den Absicht­en
  4. Werk­pla­nung, Aus­führungs­pla­nung, Detailpla­nung
    • Fortschrei­bung eines Teils der vor­liegen­den Entwurf­s­pla­nun­gen im Sinne des Leis­tungs­bildes §15 (2) Zif­fer 5 HOAI als Werk­pla­nung
    • Zeich­ner­ische Darstel­lung:
      • Grun­drisse M. 1:50
      • Schnitte M. 1:50
      • Fas­saden­studie im geeigneten Maßstab
      • Detail­studie im geeigneten Maßstab
      • Aus­führungs­de­tails im geeigneten Maßstab
  5. Erläuterungs­bericht
    • Darstel­lung der Prob­lematik und der ange­wandten Lösungss­chritte sowie der aus­gear­beit­eten Lösung im Zusam­men­hang mit der Pla­nung
      • Textliche Zusam­men­fas­sung

Bear­beitungs­dauer: 9 Wochen

Baubeschrei­bung

  • Der Erweiterungs­bau beste­ht aus vier dreigeschos­si­gen Gebäudekör­pern, die die unter­schiedlichen
    Funk­tions­bere­iche des Heimes bein­hal­ten.
  • Die Giebel bilden das gestal­ter­ische The­ma dieses Entwur­fes, Giebelscheiben als Abschluß
    eines Gebäude­teils.
  • Der fast über­all vorhan­dene Sock­el tren­nt die Obergeschosse als Haup­taufen­thalts­bere­ich
    von dem Untergeschoß mit den hauswirtschaftlichen Funk­tion­sräu­men.
  • Der Sock­el ver­läuft auf der Ebene des Ein­gangs­bere­ich­es mit der Höhe ± 0.

Pflege­bere­ich

  • Die Pflege­bere­iche sind in den bei­den rechtwin­klig zueinan­der ange­ord­neten Flügeln unterge­bracht.
  • Jed­er Flügel stellt einen von den soge­nan­nten Bausteinen dar.
  • Erschlossen wer­den diese bei­den Gebäude­flügel durch einen zen­tralen Bere­ich mit den all­ge­meinen Funk­tion­sräu­men wie Wohn- und Speisez­im­mer, Küche, Dien­stz­im­mer mit Medika­menten­raum und mit den bei­den Badez­im­mern.
  • Die Flügel mit den Bewohn­erz­im­mern beste­hen aus einem soli­den Gebäude mit Sat­tel­dach, vor der eine gläserne Erschließungsachse ver­läuft.
  • Auf der anderen Seite des Ganges liegen weit­ere Funk­tion­sräume wie Abstell­räume, Mate­ri­al­räume und Roll­stuh­lab­stell­räume, die ein­deutig einem Baustein zuge­ord­net wer­den, während die Räume im zen­tralen Funk­tions­bere­ich der ganzen Sta­tion – d. h. jew­eils zwei Bausteinen zuge­ord­net sind.
  • Nach außen spiegeln sich die Funk­tion­sräume in den Giebel­baut­en wider, die senkrecht zu dem Sat­tel­dach und zu der Erschließungsachse an den soli­den Baukör­p­er anschließen.
  • Die Giebel dieser Neben­baut­en schweben schein­bar über dem Sock­el und haben durch den “fehlen­den Grund” eine gerin­gere Wer­tigkeit als die Giebel der anderen, wichtigeren Gebäude­teile.
  • Durch den Wech­sel von hellen Nis­chen und geschlosse­nen Funk­tion­sräu­men wird eine abwech­slungsre­iche Belich­tung ent­lang der rel­a­tiv lan­gen Erschließungs­gänge geschaf­fen.
  • Den Abschluß der Gebäude­flügel bilden gläserne Sicher­heit­strep­pen­häuser zwis­chen zwei geschlosse­nen Mauer­w­erkss­cheiben.
  • Die funk­tionale Zusam­menge­hörigkeit der bei­den Gebäude­flügel und des zen­tralen Funk­tions­bere­ich­es wird durch das durchge­hende Sat­tel­dach verdeut­licht.

Haupt­ge­bäude

  • Das Haupt­ge­bäude mit Ein­gangs­bere­ich, Mul­ti­funk­tion­sraum, Cafe­te­ria, Gym­nas­tikraum und Ergother­a­pie ste­ht als Riegel quer vor den anderen Gebäude­teilen und bildet so die Verbindung zum beste­hen­den Altenheim.
  • Hier war vorher ein teil­weise run­des Haupt­ge­bäude geplant, das aber einige Forderun­gen funk­tionaler und auch gestal­ter­isch­er Art nicht erfüllen kon­nte.
  • Der Mul­ti­funk­tion­sraum ist für Feste, Feiern und Ver­anstal­tun­gen gedacht.
  • Aber der große Saal läßt sich auch als großer Speis­esaal für die mobil­eren Bewohn­er des ganzen Haus­es nutzen, so daß im Pflege­bere­ich pro Etage nur ein Speis­er­aum und eine Teeküche und auch nur ein etwas größeres Wohnz­im­mer notwendig sind.
  • Das wäre eine Bün­delung mehrerer Funk­tio­nen mit Reduzierung der benötigten Fläche und gle­ichzeit­ig Förderung der Mobil­ität der Bewohn­er.
  • Der Raum wird für 60–70 Eßplätze aus­gelegt, eine Servierküche, die auch als Vor­bere­itungsraum für Feiern genutzt wer­den kann, wird angegliedert.
  • Hinzu kommt noch die direk­te Anbindung an einen Aufzug mit Abstellmöglichkeit der Hor­den­wa­gen.
  • Die Cafe­te­ria wird nicht wie gefordert an den Mul­ti­funk­tion­sraum angegliedert, ich habe sie im 1. Obergeschoß unterge­bracht – direkt an der Dachter­rasse und auch mit Anbindung an einen Aufzug.
  • Der Raum für Ergother­a­pie ist im 2. Obergeschoß – also mit guter Belich­tung, der Gym­nas­tikraum befind­et sich im Untergeschoß, wobei auf­grund der Hanglage hier nur eine Belich­tung durch Ober­lichter möglich ist, was der gewählten Nutzung nicht ent­ge­gen­ste­ht.

Pläne

Die Pläne sind mit AutoS­ketch erstellt wor­den. Grafis­che Einzel­heit­en habe ich mit Corel­Draw ver­fein­ert, auf Fotopa­pi­er aus­ge­druckt und auf die Pläne gek­lebt. Die Bäume habe ich fotografiert (im laublosen Win­ter), vek­torisiert und direkt in die Pläne eingear­beit­et.

Ergeb­nis

Zunächst habe ich das gegebene Raumpro­gramm auf Voll­ständigkeit unter­sucht und geprüft, welche Bere­iche zwin­gend im Neubau sein müssen und welche Räume im Bestands­ge­bäude verbleiben kön­nen. Anhand des verbleiben­den Raumbe­darfs wurde die vor­liegende Pla­nung analysiert und ein Alter­na­tivvorschlag entwick­elt:

Große Teile der Raumzuord­nun­gen und der Gebäude­for­men wur­den über­nom­men, während mögliche Prob­lem­bere­iche wie die Form des Haupt­ge­bäudes oder nich­torthog­o­nale Winkel geän­dert
wur­den.

Hil­festel­lung bei der Entwick­lung der Grun­drisse gaben Funk­tion­ss­chema­ta, die teil­weise in Zusam­me­nar­beit mit Per­so­n­en aus der Prax­is ent­standen – ich habe so ver­sucht, die Prob­leme und Wün­sche von Betrof­fe­nen mit in die Pla­nung einzubeziehen.

Einige Ergeb­nisse aus dieser Phase mein­er Arbeit – speziell der Bere­ich Großküche — wer­den in Pla­nungs­grup­pen für ein reales Pro­jekt genutzt.

Bar­ri­ere­freies Bauen

Der Neubau ist als Altenpflege­heim mit 60 Pflege­plätzen konzip­iert, die sich auf drei Sta­tio­nen verteilen. Hier soll Pflege bis zur Pflegestufe 4 möglich sein.
Eine kurze Anmerkung dazu: Seit 1.1.1997 gibt es 5 und nicht mehr nur 3 Pflegestufen: von S0 = niedrig­ste Stufe bis S4 = schw­er­ste Stufe.

Damit soll der durch das Pflegev­er­sicherungs­ge­setz notwendig gewor­de­nen genaueren Dif­feren­zierung Rech­nung getra­gen wer­den. Es kann so genauer abgerech­net wer­den.

Grundgedanke ist der soge­nan­nte Baustein mit sechs Bewohn­erz­im­mern, dem als Ein­heit bes­timmte Räume zuge­ord­net sind. Zwei Bausteine zusam­men bilden eine Pfleges­ta­tion, der dann als Summe von zwei Bausteinen wieder weit­ere Räume zuge­ord­net sind. Die Zuord­nung eines bes­timmten Raumes entwed­er nur zu einem Baustein oder halt zur ganzen Sta­tion hängt unter anderem von der Häu­figkeit der Nutzung und auch von den Wegstreck­en ab, die das Per­son­al bewälti­gen muß. Räume, die auss­chließlich vom Per­son­al genutzt wer­den, um z. B. Mate­ri­alien zwis­chen­zu­lagern, liegen zen­tral im Baustein, während das Dien­stz­im­mer, das vor allem auch zur räum­lichen Überwachung dient, zen­tral in der Sta­tion — also zwis­chen den Bausteinen liegen muß. Für Räume, die von bei­den Teilen der Sta­tion aus gle­icher­maßen genutzt wer­den, gilt entsprechen­des. Eine Pfleges­ta­tion beste­ht also aus jew­eils zwei “Bausteinen” mit je sechs Räu­men, die — je nach Bedarf — entwed­er als Einzel- als auch als Dop­pelz­im­mer genutzt wer­den kön­nen.

Die Bele­gung soll bei 10 Per­so­n­en pro Baustein bzw. 20 Per­so­n­en pro Sta­tion liegen. Der Wirtschaftlichkeit wegen muß es auch möglich sein, eine Zeit­lang bis zu 12 Per­so­n­en pro Baustein bzw. 24 Per­so­n­en pro Sta­tion zu ver­sor­gen, um so mögliche “Bele­gungslück­en” aus­gle­ichen zu kön­nen. Jedes Bett, das leer ist bei nicht voll­ständi­ger Bele­gung des ganzen Haus­es, verur­sacht Kosten in Höhe von durch­schnit­tlich etwa 150 Mark pro Tag, für die kein­er aufkommt. Ein Altenpflege­heim ist aber genau­so ein Dien­stleis­tung­sun­ternehmen wie ein Büro — angestelltes Per­son­al verur­sacht Kosten, die erst wieder einge­bracht wer­den müssen.

Baustein

Der Neubau ist als Altenpflege­heim mit 60 Pflege­plätzen konzip­iert, die sich auf drei Sta­tio­nen verteilen. Hier soll Pflege bis zur Pflegestufe 4 möglich sein.
Eine kurze Anmerkung dazu: Seit 1.1.1997 gibt es 5 und nicht mehr nur 3 Pflegestufen: von S0 = niedrig­ste Stufe bis S4 = schw­er­ste Stufe.

Damit soll der durch das Pflegev­er­sicherungs­ge­setz notwendig gewor­de­nen genaueren Dif­feren­zierung Rech­nung getra­gen wer­den. Es kann so genauer abgerech­net wer­den.

Grundgedanke ist der soge­nan­nte Baustein mit sechs Bewohn­erz­im­mern, dem als Ein­heit bes­timmte Räume zuge­ord­net sind. Zwei Bausteine zusam­men bilden eine Pfleges­ta­tion, der dann als Summe von zwei Bausteinen wieder weit­ere Räume zuge­ord­net sind. Die Zuord­nung eines bes­timmten Raumes entwed­er nur zu einem Baustein oder halt zur ganzen Sta­tion hängt unter anderem von der Häu­figkeit der Nutzung und auch von den Wegstreck­en ab, die das Per­son­al bewälti­gen muß. Räume, die auss­chließlich vom Per­son­al genutzt wer­den, um z. B. Mate­ri­alien zwis­chen­zu­lagern, liegen zen­tral im Baustein, während das Dien­stz­im­mer, das vor allem auch zur räum­lichen Überwachung dient, zen­tral in der Sta­tion — also zwis­chen den Bausteinen liegen muß. Für Räume, die von bei­den Teilen der Sta­tion aus gle­icher­maßen genutzt wer­den, gilt entsprechen­des. Eine Pfleges­ta­tion beste­ht also aus jew­eils zwei “Bausteinen” mit je sechs Räu­men, die — je nach Bedarf — entwed­er als Einzel- als auch als Dop­pelz­im­mer genutzt wer­den kön­nen.

Die Bele­gung soll bei 10 Per­so­n­en pro Baustein bzw. 20 Per­so­n­en pro Sta­tion liegen. Der Wirtschaftlichkeit wegen muß es auch möglich sein, eine Zeit­lang bis zu 12 Per­so­n­en pro Baustein bzw. 24 Per­so­n­en pro Sta­tion zu ver­sor­gen, um so mögliche “Bele­gungslück­en” aus­gle­ichen zu kön­nen. Jedes Bett, das leer ist bei nicht voll­ständi­ger Bele­gung des ganzen Haus­es, verur­sacht Kosten in Höhe von durch­schnit­tlich etwa 150 Mark pro Tag, für die kein­er aufkommt. Ein Altenpflege­heim ist aber genau­so ein Dien­stleis­tung­sun­ternehmen wie ein Büro — angestelltes Per­son­al verur­sacht Kosten, die erst wieder einge­bracht wer­den müssen.

Bewohn­erz­im­mer

Das genauere Aus­gestal­ten der Bewohn­erz­im­mer geschah ein­er­seits mit dem Wis­sen, daß Bewe­gungsraum ger­ade für nicht mehr so flex­i­ble Per­so­n­en sehr wichtig ist, aber ander­er­seits ger­ade dieser Bewe­gungsraum auch Umbauter Raum ist, der immense Kosten verur­sacht. Da ist ein­mal die Forderung des KDA nach größeren Bewohn­erz­im­mern – 23qm wer­den gefordert -, aber da ist auch die Ober­gren­ze von 18qm für die Förderung eines Dop­pelz­im­mers. Ich habe diesen Zwies­palt dadurch zu lösen ver­sucht, indem ich einen Teil des per­sön­lichen Freiraums der Bewohn­er in Sitzeck­en gegenüber den Zim­mern gelegt habe – in einen Bere­ich, der mehr zum öffentlichen Leben gehört und dem Bewohn­er hil­ft, Kon­takt zu anderen Men­schen zu hal­ten.

Son­stiges

Neben speziellen Anforderun­gen treten noch Forderun­gen des Brand­schutzes (Länge eines Brand­ab­schnittes, Rauchdichte Türen, Ent­fer­nung zum Flucht­trep­pen­haus), des Schallschutzes (Tren­nwände zwis­chen Bewohn­erz­im­mern) und des Trag­w­erk­plan­ers (Bewe­gungsfu­gen) auf den Plan – ein Altenpflege­heim ist kein Ein­fam­i­lien­haus, die Vielzahl der Forderun­gen, die an den Plan­er gestellt wer­den, ist manch­mal nur schw­er zu arrang­ieren.

Das Gesund­heit­samt, die Ober­fi­nanzdi­rek­tion, den Land­schaftsver­band und son­stige Ämter, die möglicher­weise auch Forderun­gen stellen kön­nten, erwähne ich lediglich. Ich schließe nicht aus, daß ich bei meinen Pla­nun­gen bes­timmte Dinge nicht berück­sichtigt habe – eine Beach­tung sämtlich­er Bere­iche und die Einar­beitung aller Forderun­gen in die Pla­nun­gen über­steigen den Rah­men ein­er Diplo­mar­beit und set­zen eine län­gere Beruf­ser­fahrung voraus.

Ich erwähne trotz­dem, daß es bei bes­timmten Bere­ichen notwendig war, bewußt Gren­zen zu set­zen, um dem Gesamtablauf nachkom­men zu kön­nen.

Umfang

Die gesamte Arbeit umfaßt Pla­nung­sun­ter­la­gen für den Voren­twurf bis hin zu Aus­führungs­de­tails. Damit wer­den vom Voren­twurf bis zur Werk­pla­nung fast alle Leis­tungs­bere­iche des Architek­ten abgedeckt – mit der Ein­schränkung, daß ein­er­seits nur Teil­bere­iche des Gebäudes bear­beit­et, ander­er­seits auch nur Teilleis­tun­gen aus den einzel­nen Leis­tungsphasen erbracht wor­den sind. Die Bear­beitung aller Teile der angeschnit­te­nen Leis­tungsphasen hätte den Rah­men ein­er Diplo­mar­beit bei weit­em über­schrit­ten.

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