Heimatblätter aus Westfalen — Band 1 — 4.Jahrgang 2003 — Heft Nr.14 — Teil 2
Von E. W. Dörscheln — Münster i/W.
Einleitung
Es ist die Geschichte des Johann Dorssel der, genau wie sein Bruder Heinrich (Henricus) Dorsel, Pastor in Einen, vom elterlichen Gutshof Ostdorsel (ehem. Ostdodeslo) fortging, um etwas Eigenständiges aufzubauen. In Warendorfer Urkunden (WQA 16) des Stadtarchivs wird Johann Dorsel sen. 1557 als Besitzer eines Hauses dortselbst erwähnt. Außerdem tritt er im Jahre 1560 als Zeuge in Erscheinung. Im Jahr 1572 lesen wir in den Akten des Gerichtsarchives Münster von Hinrich Dorsel — Pastor zu Einen -, der zu diesem Zeitpunkt in seinem vierzigsten Lebensjahr und im dritten Jahr seiner pfarramtlichen Tätigkeit stand.
Der Sohn des Joh. Dorssel sen. wird um 1590 in einer Wahl in den Kreis der Altersleute der Stadt Warendorf aufgenommen. Ab 1592 — 1599 wird er zum Churgenossen gewählt, und zwar als siegelndes Ratsmitglied. Dieser Tatbestand ist in den Ratsprotokollen von 1598–99 und entsprechenden Urkunden zu finden. Im Wesentlichen betätigt sich Johann Dorsell (die Schreibweise des Namens war zu dieser Zeit sehr variabel) als Testamentsvollstrecker, welches aus den entsprechenden Urkunden mit Oblatensiegel ersichtlich ist.
Im Jahre 1623 erweitert sein Sohn Goddert Dorssel sen. die Ratsherren — Reihe in Warendorf. Sie sind Nachfahren von Johe de Dodeslo aus Ostdodeslo und somit erste genannte Ratsherren der Dorssels in Warendorf. Es ist weiter die Geschichte eines Familien-Zweiges aus der Sippe Dorsel aus Ostdorsel ehem. Ostdodeslo, die sich wie viele andere Familien aus den ländlichen Bereichen in einer wachsenden Stadt wie Warendorf etabliert haben.
Hierzu ist noch zu bemerken, dass sich die Geschichte der Familie (entnommen aus den Ratsprotokollen der Stadt Warendorf) nunmehr vor und während des 30-jährigen Krieges (1618 — 1648) abgespielt und durch Kriegswirren, Seuchen und Krankheiten in vielerlei Hinsicht Veränderungen unterworfen war.
Die Menschen litten insgesamt unter den sich weiterhin verschlechternden Lebensbedingungen, hervorgerufen durch durchziehende, plündernde Soldaten, sowie durch Kosten die durch Einquartierung der Soldaten entstanden. Außerdem gab es Steuererhöhungen, denn Warendorf und auch die kleineren Orte rundum waren verpflichtet, Abgaben an Münster zu leisten. Weiterhin wird berichtet, dass das Kupfergeld an Wert verlor und fast nur noch Silber- und Goldgeld als Zahlungsmittel angenommen wurde.
Außerdem bedrohten Brände die Stadt, so dass mancher Haus und Hof unverschuldet verlor. Am 28. Sept. 1630 wird von einem großen Brand in Warendorf berichtet, dem 2 Menschen, 72 Häuser und das Dach der alten Kirche mit dem Turm zum Opfer fielen.
Außer der Pest, die Anfang 1634 die Stadt Warendorf und Umgebung heimsuchte, gab es noch eine Wolfsplage, die bekämpft werden musste.
Auf diese Art und Weise konnte es geschehen, dass viele Familien, verursacht durch Krankheit, Brand und Tod, an den Bettelstab kamen und somit der öffentlichen Fürsorge anheim fielen.
Viele Urkunden und Protokolle sind jedoch auf Grund von Brand und Raub verlorengegangen, so dass in der Wiedergabe der Dorseler Familienchronik in Warendorf größere Lücken zu verzeichnen sind, die deshalb engmaschigere Recherchen unmöglich gemacht haben.
Siehe Literatur-Verzeichnis in Teil I
Abb.: Das Wappen der Ratsherren Johe de Dodeslo und Joh. Dorsel von Ostdorsel ehm. Dodeslo
Teil II
Am 8. Jan. 1610 bezeugen Goddert Dorssel und Kaspar Ahage, dass die Wendel Runge aus Beckum von Franz Runge und Dorothea Schroer frei und ehelich innerhalb der Bürgerschaft der Stadt Beckum geboren ist. Wendel wird deshalb auch als Bürgerin aufgenommen.
Am 15. Febr. 1610 übergibt die Ww. Moddewich für Dorssels Kinder das Abrechnungsbuch. Heßling als Vormund gibt an, sich keiner Schuld bewusst zu sein und erbittet um Abschrift. Zur Prüfung erhält er 14 Tage Zeit.
Am 5. März 1610 übergibt Heßling in der Vormundschaftssache Dorssel seine Protestschrift.
Am 8. Okt. 1610 soll die Moddewigsche gepfändet werden, und zwar auf Bitten der Vormünder Dorssels.
Am 22. Okt. 1610 soll die Moddewigsche wegen Dorssels gepfändet werden.
Am 26. Nov. 1610 bestätigen die Vormünder Dorssels, dass es entschieden ist, dass die Moddewigsche bezahlen muß. Die Beklagte ist bereit zu schwören, dass sie jedoch nichts erhalten hat. Der Rat lässt es bei diesem Bescheid bewenden, erklärt jedoch, dass Pümpe und Hamacher prüfen sollen, falls in der Rechnung etwas teuer ist.
Am 26. Nov. 1610 wird Joh. Heßling für Dorssels Kinder zum Vormund bestellt.
Am 12. Jan. 1614 wird Goddert Dorssel bei einer Ratswahl mit 11 anderen Bürgern zum Churgenossen gewählt.
Am 24. Jan. 1614 schwören die Siegelherren der Baumseidemacher Rotger Giese, Goddert Dorssel, Heinrich von Bockholt und Joh. von Wellingholthausen sich der aufgestellten Ordnung gemäß zu verhalten.
Am 5. Febr. 1616 stellen Hoyer und Huge nach einer Besichtigung der Rodenbecke fest, dass diese in den Siskesbach geleitet werden könne. Zu diesem Zweck müsse man an der Kleystrasse beginnen und sie durch Dorssels Kamp und weiter bis Herm. Krummackers Kamp leiten.
Am 20. Juni 1616 überbringt Joh. Heßling mit Vater Goddert Dorssel und Sohn Goddert Dorssel die Brautzettel.
Am 11. Juli 1616 findet die Bürgeraufnahme der Elsge Nachtigall, Goddert Dorssels Frau, auf Grund der Urkunde der Stadt Dülmen statt. Die Bürgen hierfür sind Goddert Dorssel und Christ. Leve.
Am 2. Sept. 1616 stellt Richtherr Rolevinck fest, dass Jürgen Heßling dem Goddert Dorssel jun., mit einem Becher ein Loch in den Kopf geschlagen und ihn beschimpft habe.
Am 19. Sept. 1616 wird festgestellt, dass Jürgen Heßling im Haus des Godd. Zurmühlen den Goddert Dorssel verwundet haben soll. Er gesteht, mit einem Holzstück nach ihm geworfen zu haben, weiß aber nicht, ob dieser verwundet wurde. Dorssel habe ihn auf jeden Fall vorher beschimpft und beleidigt. Der Beschluss sieht folgendermaßen aus, dass Heßling auf jeden Fall für die Gewalttat bestraft werden solle. Falls das mit der Beschimpfung seine Richtigkeit habe, wolle der Rat dies auch verfolgen. Als Heßling jedoch nochmals beteuert, diese Gewalttat nicht verübt zu haben und Dorssel sich selbst verletzt habe fordert ihn der Rat letztendlich auf, dieses durch Eid zu bestätigen.
Am 14. Nov. 1616 erklärt Heinrich Bispings Frau, dass die Scheppeldrescher, die in der vergangenen Woche bei ihr gedroschen haben nicht wiedergekommen sind, um ihre Arbeit zu vollenden. Die Scheppeldrescher seien vielmehr zu Goddert Dorssel gegangen, der ihnen einen Weinkauf gegeben habe. Obwohl ein Befehl des Bürgermeisters vorlag, konnten sie nicht zur Rückkehr bewegt werden. Auf Grund dessen soll jeder Drescher mit 1 Mark gepfändet und ihm befohlen werden, seine Arbeit bei der Bispingschen zu vollenden.
Am 7. Dez. 1616 wird festgestellt, dass ein am 26. Sept. ergangener Bescheid an Jürgen Heßling wegen der Verwundung des Goddert Dorssel noch offen steht. Da der Bescheid nicht übergeben werden kann, soll eine Vorladung zum nächsten Freitag stattfinden.
Am 10. und 11. Jan. 1621 wird Goddert Dorssel jun. bei einer Ratswahl u.a. zum Churgenossen gewählt.
Am 10. Juli 1621 ist ein Schreiben der Stadt Paderborn wegen Jost Heidewig eingegangen. In diesem wird verlangt, das Urteil gegen Goddert Dorssel zu vollstrecken, andernfalls Repressalien gegen ihn verhängt werden sollten. Dorssel wird davon benachrichtigt.
Am 10. und 11. Jan. 1622 wird Goddert Dorssel jun. bei einer Ratswahl u.a. zum Churgenossen gewählt.
Am 23. Nov. 1622 wird festgestellt, dass der Hauptmann Heßling erkrankt ist. Er habe den Schlüssel dem Zurmühlen übersandt. Weiterhin wird berichtet, dass der Fähnrich Christ. Pagenstecher verstorben sei. Auf Grund dessen werden Heinr. Huge zum Vizeleutnant, Goddert Dorssel zum Fähnrich und Jürgen Zurmühlen bis auf weiteres zum Vizehauptmann ernannt. Alle haben ihr Amt mit Handschlag angenommen.
Am 8. und 9. Jan. 1623 werden bei einer Ratswahl u.a. Goddert Dorssel jun. zum Churgenossen und Goddert Dorssel sen. zum Ratsmitglied ernannt.
Am 12. Jan. 1623 wird bei einem Zechgelage in Dorssels Haus ein Sassenberger Fähnrich aufgefordert, bei Anbruch der Nacht, die Stadt zu verlassen. Ein Zechkumpan — Jost Philipp Korff — habe ihn jedoch nicht gehen lassen wollen.
Am 10. Febr. 1623 findet eine Untersuchung wegen angeblichen Raubgutes in der Wohnung des Bloemensaet statt. Es geht um 2 Rinder und 2 Pferde, die dieser von 2 Soldaten gekauft habe. Goddert Dorssel jun. weiß nichts von Raubgut. Er habe nur ein weißes Laken gesehen, von dem Joh. Rape ein Stück zur Bezahlung und Ausbesserung des Wagens genommen habe, während seine Frau nichts gekauft habe.
Am 28. April 1623 wurde Goddert Dorssel von der Frau Bernd Siddinghausens bei der Besichtigung der Vorrats- und Dachböden beschimpft. Außerdem hat sie ihn nicht auf den Boden gelassen. Daraufhin soll sie mit 500 Steinen bestraft werden. Die Pförtner sollen den Boden nochmals besichtigen.
Goddert Dorssel bestätigt Am 22. Mai 1623, dass Gerd Willing Joh. Buxlo erschießen wollte. Dieses wurde von Alterm. Heßling verhindert. Willing begründet seine Tat damit, dass sich Buxlo nicht zu ihm in das Glied einreihen wollte, so dass er ungeduldig geworden sei. Willing wird auferlegt Hand und Mund zu halten, so dass eine weitere Untersuchung stattfinden kann.
Nach einem Schreiben der münsterschen Räte, das eine Einquartierung von Soldaten verlangt, will der Rat Obrist Velen um einen Waffenstillstand mit freiem Geleit bitten und Joh. Zurmühlen zwecks Verhandlungen ins feindliche Lager schicken. Der Rat beschließt daraufhin, Verhandlungen wegen der Einquartierung aufzunehmen. Kaspar Ahage und Goddert Dorssel sen. stimmen jedoch Am 22. Juni 1623 dagegen. Falls jedoch eine Übereinkunft erzielt werden könnte, sollte sie von der ganzen Gemeinde genehmigt werden.
Goddert Dorssel jun. erklärt Am 27. Juni 1623, dass er viele Reiter in seinem Haus beherbergt, aber keinen Hafer, Wein und anderes mehr habe. Er will deshalb nach Münster zum Einkaufen reisen. Er erhält jedoch keinen Passierschein, bevor ihm der Rat nicht versichert hat, dass alle Lebensmittel, die in der Stadt sind, verbraucht seien. Der Rat gibt ihm die Bestätigung und er erhält seinen Passierschein.
Am 11. April 1625 verklagt Andr. Holstein den Joh. Suerlage und Goddert Dorssel jun. als Bürgen für den gefangenen Limbach auf Zahlung von 84 Rt. für geliehenen Wein und andere Dinge. Die Beklagten erkennen die Schuld an. Gleichzeitig weisen sie aber darauf hin, dass Zehrungskosten für den Grafen Solms noch nicht bezahlt seien. Sobald dies Geld eingehe, werde auch Holstein bezahlt.
Am 16. September 1626 erklären Goddert Dorssel jun. und Heinr. Wittmund, dass sie sich mit einer Vormundschaft für die Kinder des Joh. Heßling nicht belasten wollen. Ihre Gründe für die Ablehnung wollen sie in Kürze schriftlich einreichen.
Gerd Heßling weigert sich weiterhin die Vormundschaft für die Kinder des verst. Joh. Heßling zu übernehmen. Am 27. Oktober 1626 schlägt Alterm. Dietr. Zur Woesten Goddert Dorssel jun. und Heinr. Wittmund vor, die Vormundschaft zu übernehmen. Dorssel bittet jedoch, wegen der vielen Mühen mit seinen eigenen Sachen von der Vormundschaft verschont zu werden. Da jedoch kein näherer Verwandter als Dorssel zu finden ist, muß er sich auf Grund des Ratsbeschlusses mit der Vormundschaft beladen. Dorssel bittet daraufhin um Bedenkzeit. Ihm wird jedoch bei Strafe von 1000 Steinen auferlegt, bis kommenden Montag sich zur Vormundschaft zu äußern.
Am 13. Nov. 1626 übernimmt Joh. Dorssel jun. die Vormundschaft über die Kinder des Joh. Heßling. Ihm beigeordnet wird Joh. Kock. Gerd Heßling kann wegen Krankheit nicht selbst erscheinen. Obwohl Heinr. Wittmund ebenfalls geladen wurde, ist er nicht erschienen. Ihm soll ein Schreiben überbracht werden worin er aufgefordert wird, sich innerhalb von 14 Tagen dazu zu äußern.
Am 7. Febr. 1628 werden Gerd Küster und Dietrich Nachtigall, Bürger zu Dülmen, zu Vormündern des Kindes Kath. des verstorbenen Goddert Dorssel bestellt. Notar und Prokurator Huge vertritt Nachtigall,.da er zu weit weg wohnt. Die Mutter verspricht Güterteilung.
Am 26. Aug. 1631 schuldet die Stadt den Erben Joh. Dorssels noch 40 Rt. Ratsgeld. Da man nicht weiß, welcher der Erben das Geld erhalten soll wird Gerd Küster, der wegen seiner Frau Miterbe ist, das Geld auf seine Schulden bei den gemeinen Armen verrechnet.
Am 1. Dez. 1631 werden Heinr. Nettelenstroth und Joh. Dorssel zu Vormündern der Kinder der Wwe. Christ. Pagenstecher bestellt.
Am 2. Mai 1632 wird bei einer Ratswahl Goddert Dorssel u.a. zum Churgenossen gewählt, und zwar von Bernh. Siddinghausen, Bernh. Sentrup, Joh. Buxlo sen. und Joh. von Alten.
Der Kellerwirt des Stadtkellers in Warendorf Joh. Dorssel ab Ostern bis Michaelis 1633 berechnet in seiner Rechnung 30 Rt. Er muß daher noch 5 Rt. 8 Sch. 7 Pf. an die Kämmerei zahlen. An Zinsen: Werner jetzt Gerd Rolevinck 10 Rt.; Dorssel sen. 1 Rt. 2 Sch.
Bei einer Ratswahl Am 8. Jan. 1634 wird u.a. Gottfr. Dorssel gewählt. Dieser wiederum wählt u.a. zu Churherren Joh. Buxlo sen., Peter von Faessem, Joh. Dütting. Ratsmitglieder werden u.a. Clem. Hamacher, Chr. Hasenkamp, Werner Heßling, Godd. Dorssel, Heinr. Schmidt und Heinr. Huge. Die gewählten Ratsherren werden vom Richter vereidigt.
Berndt Cloedt kam Am 19. Mai 1634 zu Godd. Dorssel und beklagte sich über die Einquartierung von Reitern, welche ihm von den Ratsherren auferlegt wurden.
Die Wwe. Joh. Dorssels erklärt Am 27. Okt. 1634, dass sie zusammen mit ihren Kindern und Margarete Dorssel, Wwe. Goessen Erbin sei, und zwar von Gerd Kramer und seiner Frau Anna Dorssel sowie der ledigen Ursula Dorssel. Margarete Dorssel hat nun die Kleider der Kramerschen, der Mutter Dorssel und Ursula Dorssel an sich genommen, obwohl diese noch nicht bezahlt seien. Außérdem seien noch große Schulden vorhanden. Johann Dorssels Wwe. bittet, ihr dies zu untersagen und alles aufzuschreiben was beim Tod vorhanden war und teilen.
Die Kellerwirtin des Stadtkellers Wwe. Joh. Dorssel muß 1635 einen Betrag von 37 Rt. an die Kämmerei zahlen. Davon werden ihre Lieferungen und die Wiedergabe abgezogen.
Am 15. März 1635 gibt Gerd Küster für den verst. Joh. Dorssel dem Almosenkorb jährlich 6 Scheff. Roggen, die ihm für 3 abgelaufene Jahre wegen der Teuerung auf 3 T. gelassen werden.
Am 30. Mai 1635 werden zu Vormündern des Sohnes des verst. Gerd Goessen und Grete Dorssels Troxel Meyer und Godeke zum Brincke angeordnet. Die Mutter gelobt die Güterteilung.
Zu Vormündern der Kinder des verst. Joh. Dorssel werden Am 7. Sept. 1635 Herm. Brüggemann und Bernd Heimken angeordnet.
Am 17. Dez. 1635 erklärt Alterm. Zu Vohren, dass die Wwe. Joh. Dorssel nachts in ihrem Hause Zechereien abhalte, wodurch große Feuersgefahr entstehe. Nachbarn haben sich ebenfalls beklagt.
Aus Kämmerei-Aufzeichnungen aus den Jahren 1637 und 1638 kann man entnehmen, dass die Angehörigen des Joh. Dorssel jeweils 2 Rt. und 11 Sch. zur Unterstützung erhalten haben.
Ebenso ist in den Unterlagen aus den Jahren 1646, 1647 und 1648 vermerkt, dass Joh. Dorssels Erben ebenfalls Unterstützung der Kämmerei in Form von jeweils 2 Rt. und 11 Sch. erhalten haben.