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2026/​06 — Deip­mar van Dorslen – Ein bedeu­ten­der Lehns­mann Kurkölns im Jahre 1480

Ein neuer Quel­len­be­leg zur Geschichte der Fam­i­lie Dörseln/​Dörscheln

Ein­leitung

Die Erforschung der frühen Geschichte der Fam­i­lie Dörseln bzw. Dörscheln wird durch einen bemerkenswerten Quel­len­fund wesentlich bere­ichert. Eine im Her­zoglich-West­fälis­chen Lan­desarchiv über­lieferte Lehn­surkunde vom 21. Feb­ru­ar 1480 nen­nt erst­mals einen Deip­mar van Dorslen als Lehns­mann des Erzs­tifts Köln. Damit liegt ein bedeu­ten­der Orig­i­nal­be­leg vor, der die Geschichte des Namens Dorslen im märkisch-sauer­ländis­chen Raum um eine wichtige Sta­tion erweit­ert.

Bere­its im 13. und 14. Jahrhun­dert begeg­nen Ange­hörige der Fam­i­lie unter den Schreib­weisen de Dorslon, de Dorse­len, van Dorslen oder Dorsle in zahlre­ichen Urkun­den des Her­zog­tums West­falen und des Hochs­tifts Pader­born. Genan­nt wer­den Rit­ter, Geistliche und kurköl­nis­che Amt­sträger. Nach dem Tod des Prop­stes Florin von Dorse­len im Jahre 1426 fehlten bis­lang sichere urkundliche Nach­weise über die weit­ere Entwick­lung der Fam­i­lie. Die Belehnung Deip­mar van Dorslens schließt diese Über­liefer­ungslücke zumin­d­est teil­weise.

Seine Urah­nen soweit urkundlich ein­se­hbar:

  • 1313
    Fred de Dorslen b.m.
    Seib UB II Nr.125
  • 1360
    Alheid de Dorslon gnt. Dorslen
    Mem. Cop. A82

Der Hof Bürhausen – ein altes kurköl­nis­ches Lehen

Die Belehnung Deip­mars lässt sich erst durch die Vorgeschichte des Hofes Bürhausen voll­ständig ver­ste­hen. Bere­its am 25. Sep­tem­ber 1395 belehnte Erzbischof Friedrich III. von Saar­w­er­den den Johann van der San­tkulen mit dem Hof Buyrhusen im Kirch­spiel Rön­sahl. Die Quelle beschreibt den Hof als zwis­chen Wip­per­fürth und Mein­erzha­gen gele­genes kurköl­nis­ches Lehen.

Damit wird deut­lich, dass Bürhausen bere­its am Ende des 14. Jahrhun­derts zu den bedeu­ten­den Höfen des Erzs­tifts Köln gehörte. Deip­mar über­nahm somit keinen neu gegrün­de­ten Hof, son­dern trat in die Rei­he der Lehn­sträger eines bere­its seit Jahrzehn­ten beste­hen­den kurköl­nis­chen Lehens ein. Diese Kon­ti­nu­ität ver­lei­ht sein­er Belehnung beson­deres his­torisches Gewicht.

Der Hof Bürhausen lag in einem Gren­zraum zwis­chen der Graf­schaft Mark und Kurköln. Obwohl das Kirch­spiel Rön­sahl poli­tisch zur Graf­schaft Mark gehörte, bestanden dort zahlre­iche köl­nis­che Lehens- und Grund­herrschaft­srechte. Solche über­lagern­den Herrschaftsver­hält­nisse waren für das spät­mit­te­lal­ter­liche West­falen typ­isch.

Die Belehnung Deip­mar van Dorslens

Der entschei­dende Ein­trag lautet:

“Joh. Vyncke, köl­nis­ch­er Schulte zu Mein­erzha­gen, als Ver­wal­ter des köl­nis­chen Hofes zu Burhausen belehnt Deip­mar van Dorslen mit diesem Hofe und Sat­telgut. 21. Feb­ru­ar 1480.

Diese knappe Notiz besitzt einen außeror­dentlichen Quel­len­wert. Sie zeigt, dass Johann Vyncke als Vertreter des Erzbischofs von Köln den Hof Bürhausen mit allen dazuge­höri­gen Recht­en an Deip­mar van Dorslen ver­lieh.

Von beson­der­er Bedeu­tung ist die Beze­ich­nung des Hofes als Sat­telgut. Im spät­mit­te­lal­ter­lichen Lehn­swe­sen beze­ich­nete dieser Begriff ein Gut, dessen Inhab­er seinem Lehn­sh­er­rn beson­dere Dien­ste schuldete, häu­fig auch berit­tene Heeres- oder Boten­di­en­ste. Solche Güter wur­den bevorzugt wirtschaftlich leis­tungs­fähi­gen und gesellschaftlich ange­se­henen Fam­i­lien über­tra­gen.

Mit der Belehnung erhielt Deip­mar nicht das Eigen­tum am Hof, son­dern dessen Nutzung als Lehen. Zugle­ich über­nahm er die Verpflich­tung zur Bewirtschaf­tung sowie die Erfül­lung der mit dem Lehen ver­bun­de­nen Rechte und Pflicht­en.

Der köl­nis­che Schultheiß zu Mein­erzha­gen

Der in der Urkunde genan­nte Johann Vyncke war der köl­nis­che Schultheiß zu Mein­erzha­gen und damit ein­er der wichtig­sten Beamten des Erzs­tifts Köln im südlichen märkischen Gren­zge­bi­et.

Zu seinen Auf­gaben gehörten

  • die Durch­führung von Belehnun­gen,
  • die Beurkun­dung von Rechts­geschäften,
  • der Vor­sitz über das Hofgericht,
  • die Einziehung von Abgaben und Zin­sen,
  • die Wahrnehmung der lan­desh­er­rlichen Rechte.

Dass Deip­mar unmit­tel­bar durch den Schultheißen belehnt wurde, unter­stre­icht den offiziellen Charak­ter dieses Recht­sak­tes und zeigt, dass er inner­halb der kurköl­nis­chen Lehn­sor­d­nung eine ange­se­hene Stel­lung ein­nahm.

Die weit­ere Geschichte des Hofes Bürhausen

Die Quellen lassen erken­nen, dass Bürhausen auch nach der Belehnung Deip­mars ein bedeu­ten­der kurköl­nis­ch­er Hof blieb.

Bere­its 1523 belehnte der köl­nis­che Schultheiß Hin­rich Schoppe den Teil­man tho Buer­husen erneut mit dem Hof. Dabei wer­den mehrere geschworene Hofesleute genan­nt, was auf eine funk­tion­ierende Hofver­fas­sung schließen lässt.

Für das Jahr 1544 ist die Abhal­tung eines Hofgericht­es in Bürhausen belegt. Schließlich berichtet eine Quelle von 1551, dass die Hofleute erneut zusam­mengerufen wur­den, um einen neuen Hofes­richter einzuset­zen und die Hofgüter erneut zu emp­fan­gen, damit die köl­nis­chen Hoheit­srechte nicht ver­loren gin­gen.

Diese Nachricht­en bele­gen ein­drucksvoll die kon­tinuier­liche Bedeu­tung Bürhausens als Mit­telpunkt eines kurköl­nis­chen Hofver­ban­des über mehr als einein­halb Jahrhun­derte.

Bedeu­tung für die Geschichte der Fam­i­lie Dörscheln

Für die Geschichte der Fam­i­lie Dörseln Dörscheln besitzt die Urkunde von 1480 einen außergewöhn­lichen Quel­len­wert.

Zwis­chen den mit­te­lal­ter­lichen Ange­höri­gen der Fam­i­lie de Dorslon und den seit dem 17. Jahrhun­dert nach­weis­baren Fam­i­lien Dörseln bzw. Dörscheln bestand bis­lang eine deut­liche Über­liefer­ungslücke.

Mit Deip­mar van Dorslen ist nun erst­mals ein Ange­höriger dieses Namens unmit­tel­bar im Raum Rön­sahl und Mein­erzha­gen urkundlich nach­weis­bar. Er bildet damit ein wichtiges Bindeglied zwis­chen den hochmit­te­lal­ter­lichen Trägern des Namens und den späteren Fam­i­lien Dörseln und Dörscheln.

Die Entste­hung des Hofes Dörscheln

Von beson­derem Inter­esse bleibt die Frage nach der Entste­hung des späteren Hofes Dörseln bzw. des Ortes Dörscheln.

Bere­its in alten Grund­büch­ern und Katasterkarten aus der Zeit um 1500 wird der Hof Dörseln in ältester Schreib­weise urkundlich erwäh­nt.

Für die benach­barten Orte Gli­eten­berg und Haarhausen sind bere­its um 1100 Besitzrechte des Klosters Wer­den nachgewiesen. Für Dörseln/​Dörscheln fehlt ein solch­er Nach­weis bis­lang.

Im spät­mit­te­lal­ter­lichen West­falen war es jedoch dur­chaus üblich, neu angelegte Höfe nach ihrem Besitzer zu benen­nen. Vor diesem Hin­ter­grund erscheint es möglich, dass Deip­mar oder seine Nachkom­men auf zum Hofver­band Bürhausen gehören­den Län­dereien einen neuen Hof anlegten, der den Fam­i­li­en­na­men van Dorslen über­nahm. Durch die niederdeutsche Lau­t­en­twick­lung kön­nten daraus zunächst Dörseln und später Dörscheln ent­standen sein.

Ein unmit­tel­bar­er urkundlich­er Beweis für diese Entwick­lung liegt bish­er allerd­ings nicht vor. Sie stellt deshalb eine wis­senschaftlich begrün­dete sied­lungs­geschichtliche Arbeit­shy­pothese dar, die weit­er­er Forschung bedarf.

Schluss­be­tra­ch­tung

Die jet­zt bekan­nten Quellen aus den Jahren 1395, 1480, 1523, 1544 und 1551 erlauben erst­mals eine zusam­men­hän­gende Darstel­lung der Geschichte des kurköl­nis­chen Lehens Bürhausen über mehr als 150 Jahre.

Inner­halb dieser Über­liefer­ung nimmt die Belehnung Deip­mar van Dorslens am 21. Feb­ru­ar 1480 eine Schlüs­sel­stel­lung ein. Sie bildet den früh­esten gesicherten Nach­weis eines Ange­höri­gen dieses Namens im Raum Rön­sahl und Mein­erzha­gen und schließt zugle­ich einen Teil der bish­eri­gen Über­liefer­ungslücke zwis­chen den mit­te­lal­ter­lichen de Dorslon und den späteren Fam­i­lien Dörseln beziehungsweise Dörscheln.

Auch wenn sich eine unmit­tel­bare geneal­o­gis­che Verbindung gegen­wär­tig noch nicht lück­en­los nach­weisen lässt, sprechen die räum­liche Kon­ti­nu­ität, die Entwick­lung der Namensfor­men sowie die Ein­bindung in die kurköl­nis­che Lehnsver­fas­sung für eine bemerkenswerte his­torische Kon­ti­nu­ität. Die Belehnung Deip­mar van Dorslens gehört daher zu den wichtig­sten bekan­nten Quellen für die Frühgeschichte der Fam­i­lie Dörseln Dörscheln und bildet einen wesentlichen Aus­gangspunkt für weit­ere geneal­o­gis­che und sied­lungs­geschichtliche Forschun­gen.

Lit­er­atur

  • Fam­i­lien­forschung » Beiträge
    • Beiträge zur Fam­i­lien­forschung
      • 1995/​01
        Spuren im Kirch­spiel Rön­sahl
      • 1999/​07
        Die Wehrpflichti­gen der Sippe Dörse­len um 1818
      • 2002/​06
        Der Stammhof Dörscheln in Dörscheln in ver­schiede­nen Ansicht­en
    • Der Land­bote
      • 2005/​01
        Zeit­geschichtliche Sta­tio­nen im Leben eines sauer­ländis­chen Fam­i­lien­stammes von Dörseln zu Dörscheln
      • 2026/​04
        Die his­torische Bedeu­tung des Hofes Dörscheln bei Rön­sahl, von der Urzeit bis in die Gegen­wart
    • Dorslon­er Nachricht­en
      • 2026/​05
        Ahnentafel des Geschlechts von Dorslen
  • Süder­ländis­che Geschicht­squellen und Forschun­gen Bd.2
    von E. Dös­sel­er 1955, Kurköl­nis­ches Leben Bürhausen im Ksp. Rön­sahl Her­zog­tum West­falen, Lan­desarchiv II, 37a, fol. 18a
  • Putzgers His­torisch­er Schu­lat­las 1909
    mit nachträglichen Ergänzun­gen der unge­fähren Lage der erwäh­n­ten Orte (rot)
  • Univ. Ob. Prä­para­tor i. R.

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