Ein neuer Quellenbeleg zur Geschichte der Familie Dörseln/Dörscheln
Einleitung
Die Erforschung der frühen Geschichte der Familie Dörseln bzw. Dörscheln wird durch einen bemerkenswerten Quellenfund wesentlich bereichert. Eine im Herzoglich-Westfälischen Landesarchiv überlieferte Lehnsurkunde vom 21. Februar 1480 nennt erstmals einen Deipmar van Dorslen als Lehnsmann des Erzstifts Köln. Damit liegt ein bedeutender Originalbeleg vor, der die Geschichte des Namens Dorslen im märkisch-sauerländischen Raum um eine wichtige Station erweitert.
Bereits im 13. und 14. Jahrhundert begegnen Angehörige der Familie unter den Schreibweisen de Dorslon, de Dorselen, van Dorslen oder Dorsle in zahlreichen Urkunden des Herzogtums Westfalen und des Hochstifts Paderborn. Genannt werden Ritter, Geistliche und kurkölnische Amtsträger. Nach dem Tod des Propstes Florin von Dorselen im Jahre 1426 fehlten bislang sichere urkundliche Nachweise über die weitere Entwicklung der Familie. Die Belehnung Deipmar van Dorslens schließt diese Überlieferungslücke zumindest teilweise.
Seine Urahnen soweit urkundlich einsehbar:
- 1313
Fred de Dorslen b.m.
Seib UB II Nr.125 - 1360
Alheid de Dorslon gnt. Dorslen
Mem. Cop. A82
Der Hof Bürhausen – ein altes kurkölnisches Lehen
Die Belehnung Deipmars lässt sich erst durch die Vorgeschichte des Hofes Bürhausen vollständig verstehen. Bereits am 25. September 1395 belehnte Erzbischof Friedrich III. von Saarwerden den Johann van der Santkulen mit dem Hof Buyrhusen im Kirchspiel Rönsahl. Die Quelle beschreibt den Hof als zwischen Wipperfürth und Meinerzhagen gelegenes kurkölnisches Lehen.
Damit wird deutlich, dass Bürhausen bereits am Ende des 14. Jahrhunderts zu den bedeutenden Höfen des Erzstifts Köln gehörte. Deipmar übernahm somit keinen neu gegründeten Hof, sondern trat in die Reihe der Lehnsträger eines bereits seit Jahrzehnten bestehenden kurkölnischen Lehens ein. Diese Kontinuität verleiht seiner Belehnung besonderes historisches Gewicht.
Der Hof Bürhausen lag in einem Grenzraum zwischen der Grafschaft Mark und Kurköln. Obwohl das Kirchspiel Rönsahl politisch zur Grafschaft Mark gehörte, bestanden dort zahlreiche kölnische Lehens- und Grundherrschaftsrechte. Solche überlagernden Herrschaftsverhältnisse waren für das spätmittelalterliche Westfalen typisch.
Die Belehnung Deipmar van Dorslens
Der entscheidende Eintrag lautet:
“Joh. Vyncke, kölnischer Schulte zu Meinerzhagen, als Verwalter des kölnischen Hofes zu Burhausen belehnt Deipmar van Dorslen mit diesem Hofe und Sattelgut. 21. Februar 1480.”
Diese knappe Notiz besitzt einen außerordentlichen Quellenwert. Sie zeigt, dass Johann Vyncke als Vertreter des Erzbischofs von Köln den Hof Bürhausen mit allen dazugehörigen Rechten an Deipmar van Dorslen verlieh.
Von besonderer Bedeutung ist die Bezeichnung des Hofes als Sattelgut. Im spätmittelalterlichen Lehnswesen bezeichnete dieser Begriff ein Gut, dessen Inhaber seinem Lehnsherrn besondere Dienste schuldete, häufig auch berittene Heeres- oder Botendienste. Solche Güter wurden bevorzugt wirtschaftlich leistungsfähigen und gesellschaftlich angesehenen Familien übertragen.
Mit der Belehnung erhielt Deipmar nicht das Eigentum am Hof, sondern dessen Nutzung als Lehen. Zugleich übernahm er die Verpflichtung zur Bewirtschaftung sowie die Erfüllung der mit dem Lehen verbundenen Rechte und Pflichten.
Der kölnische Schultheiß zu Meinerzhagen
Der in der Urkunde genannte Johann Vyncke war der kölnische Schultheiß zu Meinerzhagen und damit einer der wichtigsten Beamten des Erzstifts Köln im südlichen märkischen Grenzgebiet.
Zu seinen Aufgaben gehörten
- die Durchführung von Belehnungen,
- die Beurkundung von Rechtsgeschäften,
- der Vorsitz über das Hofgericht,
- die Einziehung von Abgaben und Zinsen,
- die Wahrnehmung der landesherrlichen Rechte.
Dass Deipmar unmittelbar durch den Schultheißen belehnt wurde, unterstreicht den offiziellen Charakter dieses Rechtsaktes und zeigt, dass er innerhalb der kurkölnischen Lehnsordnung eine angesehene Stellung einnahm.
Die weitere Geschichte des Hofes Bürhausen
Die Quellen lassen erkennen, dass Bürhausen auch nach der Belehnung Deipmars ein bedeutender kurkölnischer Hof blieb.
Bereits 1523 belehnte der kölnische Schultheiß Hinrich Schoppe den Teilman tho Buerhusen erneut mit dem Hof. Dabei werden mehrere geschworene Hofesleute genannt, was auf eine funktionierende Hofverfassung schließen lässt.
Für das Jahr 1544 ist die Abhaltung eines Hofgerichtes in Bürhausen belegt. Schließlich berichtet eine Quelle von 1551, dass die Hofleute erneut zusammengerufen wurden, um einen neuen Hofesrichter einzusetzen und die Hofgüter erneut zu empfangen, damit die kölnischen Hoheitsrechte nicht verloren gingen.
Diese Nachrichten belegen eindrucksvoll die kontinuierliche Bedeutung Bürhausens als Mittelpunkt eines kurkölnischen Hofverbandes über mehr als eineinhalb Jahrhunderte.
Bedeutung für die Geschichte der Familie Dörscheln
Für die Geschichte der Familie Dörseln Dörscheln besitzt die Urkunde von 1480 einen außergewöhnlichen Quellenwert.
Zwischen den mittelalterlichen Angehörigen der Familie de Dorslon und den seit dem 17. Jahrhundert nachweisbaren Familien Dörseln bzw. Dörscheln bestand bislang eine deutliche Überlieferungslücke.
Mit Deipmar van Dorslen ist nun erstmals ein Angehöriger dieses Namens unmittelbar im Raum Rönsahl und Meinerzhagen urkundlich nachweisbar. Er bildet damit ein wichtiges Bindeglied zwischen den hochmittelalterlichen Trägern des Namens und den späteren Familien Dörseln und Dörscheln.
Die Entstehung des Hofes Dörscheln
Von besonderem Interesse bleibt die Frage nach der Entstehung des späteren Hofes Dörseln bzw. des Ortes Dörscheln.
Bereits in alten Grundbüchern und Katasterkarten aus der Zeit um 1500 wird der Hof Dörseln in ältester Schreibweise urkundlich erwähnt.
Für die benachbarten Orte Glietenberg und Haarhausen sind bereits um 1100 Besitzrechte des Klosters Werden nachgewiesen. Für Dörseln/Dörscheln fehlt ein solcher Nachweis bislang.
Im spätmittelalterlichen Westfalen war es jedoch durchaus üblich, neu angelegte Höfe nach ihrem Besitzer zu benennen. Vor diesem Hintergrund erscheint es möglich, dass Deipmar oder seine Nachkommen auf zum Hofverband Bürhausen gehörenden Ländereien einen neuen Hof anlegten, der den Familiennamen van Dorslen übernahm. Durch die niederdeutsche Lautentwicklung könnten daraus zunächst Dörseln und später Dörscheln entstanden sein.
Ein unmittelbarer urkundlicher Beweis für diese Entwicklung liegt bisher allerdings nicht vor. Sie stellt deshalb eine wissenschaftlich begründete siedlungsgeschichtliche Arbeitshypothese dar, die weiterer Forschung bedarf.


Schlussbetrachtung
Die jetzt bekannten Quellen aus den Jahren 1395, 1480, 1523, 1544 und 1551 erlauben erstmals eine zusammenhängende Darstellung der Geschichte des kurkölnischen Lehens Bürhausen über mehr als 150 Jahre.
Innerhalb dieser Überlieferung nimmt die Belehnung Deipmar van Dorslens am 21. Februar 1480 eine Schlüsselstellung ein. Sie bildet den frühesten gesicherten Nachweis eines Angehörigen dieses Namens im Raum Rönsahl und Meinerzhagen und schließt zugleich einen Teil der bisherigen Überlieferungslücke zwischen den mittelalterlichen de Dorslon und den späteren Familien Dörseln beziehungsweise Dörscheln.
Auch wenn sich eine unmittelbare genealogische Verbindung gegenwärtig noch nicht lückenlos nachweisen lässt, sprechen die räumliche Kontinuität, die Entwicklung der Namensformen sowie die Einbindung in die kurkölnische Lehnsverfassung für eine bemerkenswerte historische Kontinuität. Die Belehnung Deipmar van Dorslens gehört daher zu den wichtigsten bekannten Quellen für die Frühgeschichte der Familie Dörseln Dörscheln und bildet einen wesentlichen Ausgangspunkt für weitere genealogische und siedlungsgeschichtliche Forschungen.
Literatur
- Familienforschung » Beiträge
- Beiträge zur Familienforschung
- 1995/01
Spuren im Kirchspiel Rönsahl - 1999/07
Die Wehrpflichtigen der Sippe Dörselen um 1818 - 2002/06
Der Stammhof Dörscheln in Dörscheln in verschiedenen Ansichten
- 1995/01
- Der Landbote
- 2005/01
Zeitgeschichtliche Stationen im Leben eines sauerländischen Familienstammes von Dörseln zu Dörscheln - 2026/04
Die historische Bedeutung des Hofes Dörscheln bei Rönsahl, von der Urzeit bis in die Gegenwart
- 2005/01
- Dorsloner Nachrichten
- 2026/05
Ahnentafel des Geschlechts von Dorslen
- 2026/05
- Beiträge zur Familienforschung
- Süderländische Geschichtsquellen und Forschungen Bd.2
von E. Dösseler 1955, Kurkölnisches Leben Bürhausen im Ksp. Rönsahl Herzogtum Westfalen, Landesarchiv II, 37a, fol. 18a - Putzgers Historischer Schulatlas 1909
mit nachträglichen Ergänzungen der ungefähren Lage der erwähnten Orte (rot)


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