Das Presbyterium
“Ein alter hugenottischer Grundsatz lautet: Ohne Presbyterium keine Gemeinde”.
Ihre Aufgaben waren:
- Über die Gemeinde zu wachen, sie anzuhalten, an gottesdienstlichen Versammlungen und Abenmahlsfeiern teilzunehmen.
- Ein Presbyter war verantwortlich für einen bestimmten Gemeindebezirk. (Er mußte sich über regelmäßige Hausbesuche über die kirchlich sittlichen Zustände informieren und dem Presbyterium Bericht erstatten.)
Der Gottesdienst
“Der sonntägliche Gottesdienst der französich-reformierten Gemeinde zeichnete sich durch große Nüchternheit und Schlichtheit aus. Im Mittelpunkt stand die Wortverkündigung. Der Gesang der französichen Psalmen durchzog und belebte die gottesdienstliche Feier.” Nach dem Gesang folgte das Sündenbekenntnis (Prediger und Gemeinde knieten). Ein weiterer Psalm leitete die Predigt ein, die nicht länger als 1 Std. dauern sollte. “Die Männer entblößten während des Gebetes ihr Haupt, bei der Predigt aber behielten sie ihre Hüte auf dem Kopf.”

Die Taufe
“Weil der Täufling durch die Taufe in die christliche Gemeinde aufgenommen wird, findet die Taufhandlung grundsätzlich im Gottesdienst nach der Predigt vor der versammelten Gemeinde statt.”
Die Katechisation
Der Katechumenenunterricht galt als Vorbereitung auf die Konfirmation. Man unterschied drei verschiedene Arten von Katechisation:
- Häusliche Katechismuslehre zur Unterweisung der Kinder
- Öffentliche Katechismuslehre für die ganze Gemeinde, die zweimal in der Woche in jeder Geimeinde abzuhalten war.
- Häusliche Katechismuslehre in den Familien.
Die Konfirmation
“Vor der Einwanderung nach Hessen war bei den Hugenottengemeinden die Konfirmation nicht üblich; aber unter dem Einfluß der deutsch-reformierten Gemeinden wurde sie auch von den französich-reformierten Kolonien übernommen. Ihr ging ein mehrwöchiger Konfirmadenunterricht durch den Pfarrer voraus.”
“(…) Nachdem die unten aufgeführten Jugendlichen teils besonders, teils öffentlich unterrichtet worden waren, habe ich sie am 6. April (1703) an einem Freitag vor Ostersonntag öffentlich geprüft. Darauf legten sie das Bekenntnis ihres Glaubens ab und bekräftigten feierlich das Gelübde der Taufe. Ich habe ihnen das Recht zugesprochen, daß sie zum Tisch des Herrn nahen durften und ihnen meinen Segen gegeben und für sie gebetet. Das ist die wahre Konfirmation. (…)”
Das Abendmahl
“(…) Am Tage zuvor wurde ein besonderer Vorbereitungsgottesdienst gehalten. Im Anschluß daran brachte einer der Presbyter die Zulassungsmarke in die Häuser derer, die sich zur Teilnahme an der Abendmahlsfeier angemeldet hatten. (…) sie waren Erkennungszeichen, zugleich aber auch Zulassungsmarken für die Teilnahme an der Abendmahlsfeier. (…)”

Die Eheschließung
“Die Trauung fand, ebenso wie die Taufe, in Gegenwart der Gemeinde im Gottesdienst statt.
- Verlobte wurden an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen im Gottesdienst aufgeboten, und zwar an den Orten, an denen sie ihren Wohnsitz hatten.
- Auswärtige Paare konnten sich nur trauen lassen, wenn sie ein sogenanntes Dimissoriale (Erlaubnisschein) ihres zuständigen Pfarramtes beibrachten.
- Witwen durften sich nicht vor 7 1/2 Monaten nach dem Tod ihres Ehegatten wiederverheiraten.
- Geschiedene wurden nicht wieder getraut.
- Keiner durfte die Frau heiraten, mit der er zu Lebzeiten seiner ersten Frau Ehebruch getrieben hatte.
Die Beerdigung
“Die Beerdigungen der Hugenotten fanden bei Nacht statt. Weder Pfarrer noch Verwandte begleiteten den Sarg zum Friedhof. Ohne Gesang wurde er von einigen Männern der Gemeinde in das Grab gesenkt, Erde darübergeschaufelt und alles ohne Markierung gelassen: Ohne Stein, ohne Kreuz, ohne Blumenschmuck, womit man der hugenottischen Kirchenordnung entsprach.”
Die Kirchenmusik
1n den französich-reformierten Kirchen waren allgemein keine Orgeln üblich. Typisch war der einstimmige, unbegleitete Psalmengesang, der vom Vorsänger, dem ‘chantre’, angestimmt wurde.”
Die christliche Liebestätigkeit in der Gemeinde
“ ‘Gehet in Frieden und vergeßt die Armen nicht’. Mit diesen nach dem Segen gesprochenen Worten wurde die gottesdienstliche Gemeinde daran erinnert, daß der Gottesdienst nicht mit dem Kirchgang beendet ist, sondern seine Fortsetzung im Alltag finden soll, wo es gilt, sich der Witwen und Waisen, Armen, Kranken und Hilfsbedürftigen anzunehmen. (…) Die discipline sieht ein besonderes Diakonenamt vor, dem die Aufgabe zufällt, die Armengelder einzusammeln, zu verwalten und sich der Armen, Gefangenen und Kranken anzunehmen.”

Das französiche Schulwesen
“Nach dem hugenottischen Grundsatz ist die Schule in erster Linie eine Pflanzstätte der Gemeinde. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, eine Zubringeranstalt für die Kirche zu sein. Mit der Bibel lernen die Hugenotten Beten, mit den Psalmen Singen. Es geht letztlich darum, den väterlichen Glauben in der französischen Muttersprache zu vermitteln.”
Aus “Hugenottendörfer um Marburg und Frankenberg. Sigrid Althaus. Hitzerroth” S. 151–166.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.