1.Teil des abschließenden Forschungsberichtes
Beiträge zur Familienforschung — NF — Band 1 — 1.Jahrgang 1997 — Heft Nr.1
Von E. W. Dörscheln — Univ. Ob. Präparator i. R.
Es ist die Geschichte einer uralten Sippe der Engern aus dem Stamm der Sachsen, die das Schicksal in den Raum an der Afte (im Sintfeld) und Diemel (dem sogen. Pagus Almunga) hinstellte. Es darf mit einiger Wahrscheinlichkeit angenommen werden, daß die Gründungszeit der Vorfahren weitgehend im Dunkeln liegt. Erst um 826 lesen wir zum ersten Mal etwas über die Sippe der Thurislouner. Sie nannten sich Berndag, Merio, Ody, Waldonis, Wulfhard Wytsuit von Thurisloun. In den alten Mönchslisten (Traditionen von Corvey) steht geschrieben, daß dieselbigen Ländereien an das Kloster übereignet haben. (Spuren 2/93 u. 11/95).
Die Via Regia (Königsstraße) von der Eresburg kommend, führte unmittelbar an Thurisloun (Wald der Riesen) vorbei. Diese Handels-und Heerstraße nannte man damals auch Path, ein Wort, das im ganzen germanischen Sprach-Gebiet verstanden wurde. Hier, wo schon vor 11OO erwähnt wird, daß eine Curtis und Burg (Spuren Bd. 2,H.2) der Dorsloner (der spätere Name) stand, vertreten durch den Ritter Andreas de Durslon (Spuren Bd. 1 H. 22, Bd. 2 H.1+2) ist der Ausgangspunkt für das Streufeld wie sich der Name entwickelt und verändert hat. Die bis jetzt gefundenen und erforschten sieben Gebiete haben eines gemeinsam, sie beinhalten den Namen Dorsel(n) — siehe auch die neue Wappen-Wiedergabe (Spuren Bd. 1 H. 2O) — der aus Thurisloun hervorgegangen ist. Einige neue Erkenntnisse dieser z.Zt. sieben Forschungsgebiete sollen zeigen, welche weiteren Veränderungen stattgefunden haben, z.B. weitreichende Funktionen die wichtig sind, um nochmals darauf einzugehen — siehe bisherige Berichte in Spuren Bd. 1–2 — wo Regesten Dokumente, Urkunden und dergleichen mehrmals behandelt wurden.
Hervorzuheben ist folgender Beitrag: “Ein ständiger Prokurator an der Päpstlichen Kurie im 14. Jahrhundert.” Die juristische Bedeutung des Wortes “procurator” wird gerade auch bei den Prokuratoren an der Kurie sichtbar, da sie als Gesandte auftraten. Die Verbindung “procurator et nuntius” ist nicht selten, auch wegen der Wahrnehmung der Rechte an der Kurie. Was bedeutet das Wort “procurator” im 14. Jahrh., also in einer Zeit, als die Procuratoren an der Kurie ihre Rolle schon einigermaßen beherrschten, d.h. die Zeit des päpstl. Kanzleibeamten magistri Arnoldi de Dorslon clerici et procuratoris? (REK 4,nr.695-WUB 8,nr 777—WUB 9,nr 875— Vat.Arch.3 nr 1O63—–Lac.UB 3,83 )
Er ist allgmein bevollmächtigter Rechtsvertreter und hat unter den Beamten eine einzigartige Stellung, die sich in jener Zeit aus den Dienstgeschäften ergab. Die Anfänge im kurialen Prokuratorenwesen sind keineswegs ausreichend geklärt. Geschichtlich beginnt es um 12OO. Von allen Vorschriften der päpstlichen Kanzlei über die Prokuratoren hat sich eine für die Geschichtsforschung als besonders wichtig erwiesen, und zwar eine Vorschrift, die den Prokurator an der Ausstellung einer Urkunde beteiligt und damit erkennen läßt, daß sein Zeichen bürgt. Waren es im Anfang einfache Zeichen, so finden sich immer häufiger ab 1276 (Gregor X) die Namen der Prokuratoren, welche sich auf der Rückseite der Urkunde oben in der Mitte als Aussteller verewigt haben. Die Audientia war der Ort, an dem die gewerbsmäßigen Prokuratoren am meisten zu tun hatten. Hier wurden die Urkunden vor der Siegelung verlesen. Die von auswärts kommenden Prokuratoren waren dabei ganz besonders auf die rechtskundigen, gewerbsmäßigen, kurialen Prokuratoren angewiesen, deren Name dann auch auf der Urkunde zu finden ist.
Arnoldus des Dorslon, lebte in einer Zeit, als das Papsttum unter Clemens V. Rom verließ und nach Avignon in die “Babylonische Gefangenschaft” der Kirche ging. Der Name steht stellvertretend für so viele in seiner Zeit. Er ist insofern interessant, weil so der Name der Sippe de Dorslon in päpstlichen Diensten an der Kurie erwähnt wird. Arnoldus de Dorslon ist die dritte Person seiner Sippe, die nachweislich so weit vom Stammort im Kirchendienst stand. (Spuren Bd.2 H.6,S.1O3) und in Monumenta boica, Codex traditionum delgator Willehalm de Durslatingen An.114O (Bevollmächtigter des Papstes).
Die Marsberger Benediktiner hatten eine Schule für die Ausbildung der jungen Mönche. Ein im 13. Jh. mehrfach genannter scolarium doctor oder eruditor weist auf diese Einrichtung hin. Es ist anzunehmen, daß Arnoldus von hier aus seinen besonderen Weg gegangen ist. Aus seiner Verwandtschaft wird 1378–1382 ein Marsberger Probst Florinus de Dorslon genannt, (Spuren Bd. 2 H.5) der vorher am Stammort tätig war. Ob Arnoldus de Dorslon durch diesen Orden wirklich nach Rom und dann nach Avignon sowie Vienne kam, muß noch geklärt werden. In seiner Eigenschaft als magistri clerici procuratoris wurde bis jetzt noch nichts gefunden.Arnoldus hat ca. 2O mal von Avignon aus bei entsprechenden Beurkundungen mitgewirkt. Die ersten Hinweise auf Urkunden (Spuren Bd.2 H.9) finden sich durch seinen Namenszug auf der Rückseite, oder er wird im Text erwähnt.
Dagegen wird er nur 2 Mal in den Urkunden von Vienne genannt. (Urk.aus REK 4 nr.694 u.695 und Vat.Arch.1,168 nr.355 u.356), und zwar in einer Zeit als in Vienne 1311-12 das 15. Konzil unter Papst Clemens V und dem franz. König Philipp IV stattfand. Zum ständigen Programm eines allgemeinen Konzils gehörten von jeher nicht nur die Klärung von Reformfragen dazu, sondern auch Verhandlungen über einen Kreuzzug. So verstand es sich von selbst, daß man in Vienne über diese beiden Punkte verhandeln mußte.
In der historischen Betrachtungsweise ist die Tatsache, dass das Konzil auf französischem Boden stattfand Veranlassung genug, es als eine umstrittene Angelegenheit anzusehen. Hieraus resultiert auch der Druck des franz. Königs auf Papst Clemens V die Templer Ordensfrage zu klären, welches zum Negativen für den Orden entschieden wurde.
Der Orden wurde aufgelöst und dessen Güter zwischen Kirche und Staat aufgeteilt. (REK ‑4 nr.695)
Die Reformbedürftigkeit hatte jedoch noch einen wesentlichen weiteren Grund, und zwar das Andenken bzw. die die Handlungsweise des verstorbenen Papstes Bonifax VIII zu klären (Mißstände in der Kirche). Dieses wurde jedoch nicht von allen Kardinälen gutgeheißen.
Durch dieses 15. Konzil fand letztendlich eine Zerreißprobe zwischen dem universalen Papsttum und dem franz. National-Staat statt. Papst Clemens V hat somit keine eigentliche Reform an Haupt und Gliedern durchführen können, sondern er konnte lediglich einige Mißstände im kirchlichen Leben abstellen lassen.
An geschichtlichen Ereignissen und Ergebnissen ist folgendes zu beachten:
An der Wende des 13. Jahrh. ergibt sich ein Angelpunkt historischer Entwicklung. Das in seiner Harmonie nicht leicht zu übertreffende Gebäude der mittelalterlichen Gottesphilosophie,ist die im praktischen Leben übergeführte Synthese von Natur und Übernatur in einen Gottesstaat mit seinen beiden höchsten Spitzen, nämlich Papst und Kaiser. Es wird versucht, das bedrohte Fundament wieder zu festigen.Der Feind ist der erstarkende nationale Staat, der aus dem gesteigerten Empfinden der völligen Selbständigkeit natürlichen Denkens und der irdischen Kulturgüter herauswächst. Er rüttelt an dem großen Kulturbau des Mittelalters. Vor allem in Frankreich sind die weltlichen Fürsten eifrig darauf bedacht, im Gegensatz zum päpstlichen internationalen Kaisertum, den nationalen Staat als selbständiges Glied einer Kulturgemeinschaft Europas zu schaffen.
Mittelalterlicher Gottesstaat und nationale Einzelstaaten sind an sich zwar keine inneren Gegensätze, wohl aber starke gegenseitige Pole, die in der Wirklichkeit der geschichtlichen Entwicklung des 13. Jahrh. mit erschreckender Wucht aufeinander prallen.
Der Prokurator Arnoldus de Dorslon ist somit in eine für ihn interessant zu werdende Zeit hineingeboren und mit einer Aufgabe bedacht und vertraut gemacht worden, der er dann wohl auch gewachsen gewesen ist, wie man geschichtlich nachvollziehen kann.
Es bedarf jedoch noch weiterer Forschungen, um klärende Hinweise über seinen weiteren Werdegang herauszufinden.