Beiträge zur Familienforschung — NF — Band 2 — 4.Jahrgang 2000 — Heft Nr.4 — Auszug
Von E. W. Dörscheln — Univ. Ob. Präparator i. R.
Einführung
In Bezug auf die vorhandenen Veröffentlichungen in den Beiträgen zur Familienforschung wird durch diese Übersetzungen vieles deutlicher. Arnoldus war somit zuerst in der Kirche Asindensis der Diözese zu Colonia tätig, wo er sein Amt als Magister und Procurator ausgeübt hat. (Urk. Nr. 1O63 und Nr. 1O65)
Auf Grund der Aussage von späteren Urkunden hat er nur noch mit einem Bischof von Leodiensis zu tun. Hier hatte er sich als Procurator auch um die finanziellen Belange der römischen Kirche zu kümmern.
Zwei Fragen bleiben trotzdem offen, und zwar war der Bischofssitz letztendlich in Colonia oder Avignon? Außerdem entsteht die Frage, wenn der Name Arnoldus de Dorslon (in Dorso) auf der Rückseite der Urkunde steht, ob er die Schreiben selbst verfasst oder nur abgezeichnet hat?
Auf Grund der diversen Urkunden kann auf jeden Fall die Schlussfolgerung gezogen werden, dass Bischof Adolph von Leodiensis durch die Hand des Procurators und Magisters Arnoldus de Dorslon hat Abgaben einziehen lassen, und zwar sowohl in An- als auch in Abwesenheit von dem entsprechenden Bischofssitz.
Übersetzungen der Urkunden aus dem Vat. Arch.
Nr. 405, 441, 449, 458, 466, 1063, 1065
Nr. 1063
1313, 8. März, Avignon
Wir, Petrus Spoletanus, gewählter Einnehmer von Steuern für die römische Kirche, durch apostolische Autorität deputiert, anerkennen und bestätigen, dass die Äbtissin und das Kapitel der Kirche Asindensis der Diözese Köln zwei Florinen aus Gold der römischen Kirche als Steuer jährlich zu zahlen hat, der Magister Arnoldus von Dorslon , der Prokurator der genannten Kirche, vier Florinen aus Gold für die genannte Steuer des Kardinalskollegiums der heiligen römischen Kirche für drei vergangene Jahre und vollendete des Monats März und für ein kommendes Jahr im Namen des genannten Kollegiums uns bezahlt hat, von diesen so bezahlten wir die Äbtissin, das Kapitel und die Kirche freisprechen und entlasten. In dieser Sache gewähren wir dieses Schreiben mit unserem Siegel. Gegeben zu Avignon am 8. März im Jahre 1313.
Nr. 441
1316, 20. Dezember, Avignon
Von seiten des Dienstes des Bischofs von Leodiensis. Gleichfalls, am oben angegebenen Jahr zu Avignon am 2O. Dezember .….… Adulphus, Bischof von Leodiensis zahlte durch die Hand des Magisters Arnold von Dorslon in dieser Sache Prokurator 5 Florint aus Gold als Teil des allgemeinen Dienstes 3, 6 Florint aus Gold dem Kollegium der 26 Kardinäle .…..
Nr. 1O65
1313, 25. März, Avignon
Allen, die dieses Schreiben einsehen, Guillelmus Meschini, Kantor der Kirche von Autisiodorensis, Vertreter des päpstlichen Kammerherren, Gruß im Herrn.
Allen werde hierdurch bekannt, dass .…… die Äbtissin und das Kapitel der weltlichen Kirche von Asindensis in der Diözese Köln, die gehalten sind zwei Florint aus Gold der römischen Kirche in jedem Jahr zu zahlen, diese Steuer für drei Jahre, die am kommenden März enden und für ein kommendes Jahr mit vier Florint aus Gold der Kammer des höchsten Pontifex durch die Hand des Magister Arnold von Dorslon, des Prokurators der genannten Kirche, derselben Kammer haben bezahlen lassen .….…. Avignon, 25. März 1313
Nr. 4O5
1315, 13. November
Am 13. November (1315) bezahlte der Herr Adulphus, Bischof von Leodiensis durch die Hand des Advokaten Neri von den Advokaten der Zivilen und der Händlers aus Florenz tausend Florinen aus Gold auf Verlangen des Magisters Arnold von Dorslon, des Prokurators des genannten Bischofs .….… betreffend das Kollegium der 26 Kardinäle.….
Diese Schuldverschreibung wurde eingegangen am 13. Juni 1313.
Nr. 466
1317, 11. Oktober, Avignon
Im Jahr .…. 1317.….. am 11. Oktober wurden empfangen vom Herrn Bischof Adulph von Leodiensis durch die Hand des Arnold von Dorslon, seines Prokurators, die zur Zeit des Clemens versprochenen 2OO Florint aus Gold der Kammer.
Nr. 449
1317, 12. April, Avignon
Gleichfalls, im oben genannten Jahr (1317) am 12. April ich, Vicentius von Serignano, auf Beauftragung und im Namen meines Kardinals Biterrensis, des Kammerarius des obengenannten Kollegiums, habe erhalten vom ehrwürdigen Herrn Adulphus, Bischof von Leodiensis, durch die Hand seines Prokurators Arnold von Dorslon .….… von seinem Dienst für das Kollegium der 26 Kardinäle.
Diese Schuldverschreibung wurde eingegangen zu Avignon im Jahr 1513 am 14. Juni.
Nr. 458
1317, 21. Juni, Avignon
Gleichfalls im oben genannten Jahr (1317) und Tag (21. Juni) habe ich erhalten vom Magister Arnold von Dorslon, Prokurator des Herrn Bischofs Adulph von Leodiensis, der für diesen Bischof und in dessen Namen und für dessen Dienst 158 Florint Gold für das Kollegium der 26 Kardinäle gezahlt hat.
Abb. 1. Stift Essen, Urk. 239
Unterschrift des Magisters u. Prokurators Arnoldus de Dorslon
Abb. 2. Stift Essen, Urk. 240
Unterschrift des Magisters u. Prokurators Arnoldus de Dorslon
Abb. 3. Stift Essen Urk. 250
zu Vat. Arch. Nr. 1065
Abb. 4. Vat. Archiv Nr. 1065
zu Stift Essen Urk. 250
Abb. 5. Msc. II. 104 p9, 171a
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