Beiträge zur Familienforschung — Band 1 — 2.Jahrgang 1992 — Heft Nr.3 — verb. Aufl. mit Abb.
Von E. W. Dörscheln — Univ. Ob. Präparator i. R.
Siehe Spuren, Beiträge zur Fam. Forsch. Bd. 1, Jg. 6, 1992 H. 21
Die Entwicklung und deren Geschichte von Ostdodeslo (Ostdorsel) beginnt mit der ersten Nennung der Familie Albert von Dodeslo und dessen Gut. Die hier aus WUB III vorgestellten drei Urkunden (Nr. 319, 411, 1522) wovon zwei in einer ungefähren Übersetzung vorliegen, geben einen kleinen Einblick in das damalige Leben und Geschehen.
Eine Stammtafel zeigt die vorläufige Folge derer von Ostdodeslo von 1200 bis ca. 1300, wobei die Urkunde Nr. 778 von 1266 Johes de Dodeslo betreffend, bereits in Spuren Heft 20 erwähnt wurde. Hierbei kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch weitere Unterlagen und Urkunden auftauchen könnten.
Die Diensthörigkeit und die damit verbundenen Abgaben und deren Befreiung bewirkten die jeweiligen Beurkundungen und sind somit der erste Schlüssel zur Erforschung der Ostdorseler Linie.
Die älteste Nachricht, welche den Schatz als “Ordentliche” Abgabe kennzeichnet, stammt aus dem Jahre 1243, wodurch der Freckenhorster Diensthörige Albert von Dodeslo ab exactione annuali befreit wird. Eine Reihe von Jahren vorher mag derselbe diese exactio annualis geleistet haben. Höchst wahrscheinlich ist der Schatz schon das ganze 13. Jahrhundert hindurch “ordentliche” Steuer.
Als Schatz wird also eine Art von Grundsteuer bezeichnet. Der Besteuerung unterliegen daher rechtmäßig alle Besitzer oder Inhaber von Grund und Boden, welche der landesherrlichen Gerichtsbarkeit unterstellt sind.
So wird also der Familie des Albertus von Dodeslo im Jahre 1243 unter gewissen Bedingungen Schatzfreiheit zuerkannt, wobei die Hörigkeit bestehen bleibt. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, so muss die Familie alle Lasten von ihrem Besitz wieder voll tragen.
Hingegen besagt die Urkunde Nr. 1522 aus dem Jahre 1295, dass der Schulze Heinrich von Dodeslo und seine Frau Heilivigis mit den Kindern aus erster und aus dieser Ehe freigelassen wurden. Außerdem auch aus der Hörigkeit und zwar mit allen Ansprüchen, die aus dem Vogteirecht des Edlen Simon von Lippe resultieren.
Diese Zusammenfassung mit den entsprechenden Urkunden geben einen kleinen Überblick, wie sich während ca. 100 Jahren die Beziehungen zwischen den Gutsbewohnern und dem Kloster einerseits und der Obrigkeit andererseits entwickelt haben.
Albert von Dodeslo
Flurkarte von Ostdorsel ehm. Dodeslo
Stammtafel von Dodeslo
Urkunde von 1243
Beizettel zur Urkunde von 1243
Übersetzung der Urkunde von 1243
WUB III, 410
Findbuch Kl.Freckenhorst A 134, I , Nr.16
Henricus von Dodeslo
Urkunde von 1295
Beizettel zur Urkunde von 1295
Übersetzung der Urkunde von 1295
WUB III, 1522
Findbuch Kl. Freckenhorst A 134, I, Nr.32
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