Beiträge zur Familienforschung — Band 1 — 6.Jahrgang 1996 — Heft Nr.1 — Auszug
Von E. W. Dörscheln — Univ. Ob. Präparator i. R.
Siehe Spuren, Beiträge zur Fam. Forsch. 1996 H.12
Nach der fränkischen Unterwerfung der Sachsen in den Jahren 772 — 804 vollzog sich im Gebiet zwischen Rhein und Weser eine revolutionäre Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse. Die bis dahin freien Bauern verloren ihr Eigentum an Grund und Boden; nicht aber ihre persönliche und ständische Freiheit. Die Höfe gingen im Laufe der Zeit in den Besitz des Königs über, oder wurden durch königliche Schenkungen oder Stiftungen den Grundherrschaften des Adels und der Kirche sowie den Stiften und Klöstern zugeteilt.
Die Verwaltung der münsterländischen Grundherrschaften erfolgte durch das Villikations-System, d. h. die einzelnen Höfe wurden in kleinere Verwaltungseinheiten aufgeteilt, z.B. in einen Haupthof und mehrere kleine Unterhöfe. Der Inhaber des Haupthofes — ein unfreier aber trotzdem bevorrechtigter Bauer (Villicus) — unterstand seinem Grundherrn. Er hatte einen Teil seiner Erträge von seinem Hof sowie auch von den ihm unterstehenden kleineren Höfen als Abgabe zu leisten.
Die spätere Ausbreitung des Lehnswesens führte zur Reduzierung der Grundherrschaft, denn grosse Teile gingen als Lehen u.a. an die Ritterschaft sowie an die Ministerialen, welche dafür einerseits Kriegsdienste und andererseits Verwaltungsdienste zu leisten hatten.
Im Jahre 955 stattete König Otto I. (936–973) das von ihm gegründete Frauenstift Fischbeck b. Rinteln a.d.Weser mit einer stattlichen Grundherrschaft aus.
Von der vorhandenen Ansiedlung Dodeslo a.d. Grenze von Telgte und Einen gingen um 955 zwei Hufe Land des königlichen Besitzes in die Stiftsgrundherrschaft von Fischbeck über. Durch Kauf oder Tausch gelangte der Dodesloer Landbesitz- im Laufe der Zeit schon ansehnlich vergrößert — immer wieder in neue Hände. So auch in die derer von Hulevelde — ein Osnabrücker Geschlecht — welches um 1190 — 1200 seine Ansprüche an Dodeslo (das spätere Ost-Dodeslo oder Ost-Dorsel) an das Frauenstift Freckenhorst b. Warendorf verkauften. Die urkundliche Bestätigung hierfür lesen wir in WUB III Nr. 319. Weitere Hinweise siehe “Spuren” Bd. 1 Heft 19 und 21, Bd. 2 Heft 4 und Lipp. Reg. I, Nr. 204 + 228.
In dieser Zeit von 1185 bis 1207 wurde das Stift von der Äbtissin Gertrud verwaltet. Eine tabellarische Aufstellung von Namen und Jahreszahlen soll zeigen, welche Äbtissinnen in dieser Zeit für Freckenhorst massgebend waren; gleicherweise erfolgt eine Aufstellung von Namen und Begebenheiten derer von Dodeslo, welche in Verbindung mit dem Stift Freckenhorst und derer von der Lippe urkundlich erwähnt wurden. Das Frauenstift Freckenhorst, älteste Ausdrucksform: “Fricconhurst’t, wurde als Familien-Stiftung gegründet. Das Stift hat bis zu seiner Aufhebung im Jahr 1811 stets den Charakter eines adeligen Kanonissenstiftes bewahrt, deren Bewohner mindestens ritterbürtigen Geschlechtes sein mussten, deren Äbtissinnen aber bis 1688 nur aus edelfreiem Geschlecht (nobiles) gewählt wurden. WUB III Nr.1611. Sie führten zudem eigene Siegel. Die Liegenschaften des Stiftes waren überaus gross. Das zeigt die berühmte Heberolle aus dem 11. Jahrhundert, die auch als ältestes Sprachdenkmal Westfalens von grosser Bedeutung ist. Cod. tr.W, I — V
Der um 1200 an das Stift Freckenhorst gelangte Besitz derer von Dodeslo wird abermals um 1500 erwähnt, und zwar in Verbindung mit dem Erinnerungstag der Äbtissin Cunegundis von der Lippe. Danach veränderte sich der Name de Dodeslo über Dodersloe, Dodesloe, Dorsloen, Ostdorsel, Dorssel, Doersell, Dorßel und Dorsel. — Siehe “Spuren” Bd. 2 Heft 4. Einige Namenshinweise finden sich u. a . auch auf den Rückseiten der Urkunden.
Namentlich wird Cunegundis nur einmal um 1219 in der Urkunde WUB 3, Nr. 137 erwähnt. Cunegundis Jahrestag wurde nach einer Küchenordnung des Freckenhorster Stiftes aus der Zeit um 1500 am 22. Dez. gefeiert. Im Nekrologium (kalenderartiges Verzeichnis der Toten) stand verzeichnet: Cunegundis abbatissa in Vrekenhorst que detit conventui et canonicis curiam Dodeslo et instituit servitium ibidem. Sinngemässe Übersetzung: Die Äbtissin Cunegunde von Freckenhorst gab dem Konvent und dem Kanoniker den Hof Dodeslo (Ostdorsel) und richtete daselbst einen Dienst ein.
Cunegundis von der Lippe ‑Äbtissin zu Freckenhorst — ist eine Tochter Bernhards zur Lippe, der 1195 in das Kloster Marienfeld eintrat und am 30. April 1224 als Bischof von Selonien starb und im Kloster Dünamünde b. Riga/Lettland beerdigt wurde. WZ Bd. 29 (1871). Die Mutter der Äbtissin stammte aus der Familie der Grafen von Are. Ein Bruder der Äbtissin war Hermann zur Lippe, der am 25. Dez. 1229 in der Schlacht gegen die Stedinger gefallen ist. Weitere Geschwister der Äbtissin waren ebenfalls hohe kirchliche Würdenträger bzw. gehörten einflussreichen Adelsfamilien an.
Albert von Dodeslo
Flurkarte von Ostdorsel ehm. Dodeslo
Stammtafel von Dodeslo
Urkunde von 1243
Beizettel zur Urkunde von 1243
Übersetzung der Urkunde von 1243
WUB III, 410
Findbuch Kl.Freckenhorst A 134, I , Nr.16
Henricus von Dodeslo
Urkunde von 1295
Beizettel zur Urkunde von 1295
Übersetzung der Urkunde von 1295
WUB III, 1522
Findbuch Kl. Freckenhorst A 134, I, Nr.32
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