Beiträge zur Familienforschung — Band 1 — 6.Jahrgang 1996 — Heft Nr.4 — Auszug
Von E. W. Dörscheln — Univ. Ob. Präparator i. R.
Siehe Spuren, Beiträge zur Familienforschung 1996 H.15
In der Literatur erscheint das frühe 14. Jahrhundert als eine Zeit der sinkenden Moral und Ordnung. Raubritterbanden suchten ländliche Siedlungen und sogar kleine Städte heim. Selbst reisende Kaufleute mußten unter bewaffneter Begleitung reisen. In einer Urkunde von 1322 versprechen Ritter des Geschlechtes derer von Padberg, keinen Straßenraub mehr zu begehen. Die Stadt Marsberg hoffte auf Grund dieser Unterschrift, Ruhe innerhalb der Stadtmauern und im Umfeld z. B. Dorslon zu erhalten.
Die immer schlimmer werdenden Fehden im 14.Jahrhdt., wo viele Siedlungen durch Straßenraub und Verwüstungen ausgelöscht wurden, hinterließen Spuren bis in die heutige Zeit, denn diese Ansiedlungen blieben wüst. Die Bewohner flohen oftmals, so weit es möglich war, in naheliegende größere Ansiedlungen, wo Verwandte Ritter und Knappen Schutz und Hilfe gewährleisten konnten. So finden wir in der Marsberger Bürgerschaft schon vor dem Jahr 1200 Namen von Dorsloner Personen aus dem Stammort, welche sich weit bis ins 15. Jahrhdt. verfolgen lassen. Das heisst, dass hier schon eine Brücke bestand, die sich später für viele als nützlich und gangbar erweisen sollte.
Die Wüstungsbildung im Sintfeld und der Verlust der Siedlungssubstanz beginnt wesentlich ab 1380 und erstreckt sich über einige Jahrzehnte. Für das Auslösen der Wüstungsvorgänge sind aber nicht nur die immer grausamer werdenden Fehden, sondern auch Krankheiten wie die Pest verantwortlich. Mißernten und daraus resultierende Hungersnöte müssen ebenfalls dazu gerechnet werden.
Ein weiterer entscheidender Grund, wahrscheinlich der wesentlichste überhaupt für Auseinandersetzungen, waren jedoch die unterschiedlichen Ansichten über die Ausgestaltung der Freigrafschaften und damit die Feme. Die Freigrafschaft Curtis Horhusen beinhaltete die Städte Nieder- und Obermarsberg mit den dazugehörigen umliegenden Orten. Die Stuhlherren der Freigrafschaft waren die Äbte von Corvey von 962 — 1385. Ab hier überläßt der Abt Dietrich von Dalwigk die Hälfte der Freigrafschaft der Stadt Marsberg. Nur drei beliehene Freigrafen sind lt. Seibertz UB von 1201 — 1364 bekanntgeworden. Ab dem Jahr 1507 übernahm dann an Stelle von Corvey der Erzbischof von Köln die gesamte Freigrafschaft.
Eine grundlegend andere Auffassung über die Ausgestaltung der Freigrafschaft hatten die Grafen von Padberg. Ein früherer Bericht zeigt bereits an, wodurch der Ritterschaft u. a. dem Ministerialen Andreas von Durslo, Burgmann von Marsberg, schon um 1217 mit den Padberger Burgleuten Auseinandersetzungen erwuchsen und es begannen die sich später offen zu Tage tretenden Unruhen abzuzeichnen.
Die Freigrafschaft derer von Padberg und ihr Freistuhlgericht stand wesentlich im Widerspruch zu dem was man von König und Erzbischof darunter verstand, nämlich den Schutz von Recht und Ordnung. Die Grafen von Padberg wurden aufgefordert auf das Privileg der Freigrafschaft zu verzichten was sie jedoch ablehnten, denn eine Freigrafschaft zu besitzen beinhaltete auch viele Vorteile und Vorzüge.
Auf diese Art und Weise ging eine große Gefahr von diesen Freigrafen aus, da sie die Gerichtsbarkeit und die Politik stets zu ihren Gunsten auslegten und die Obrigkeit dem machtlos gegenüberstand. Auch eine Aberkennung der Freigrafschaft wird ignoriert und so greifen Unruhe und Zerstörungen weiter um sich.
Die zunehmende Macht der Ritterbünde und die schwankende Haltung des Landadels bestärkten eine Gruppe von Raubrittern, die Friedrich von Padberg 1389 um sich geschart hatte, weiter Angst und Schrecken unter der Bevölkerung zu verbreiten. Es ist die Rede vom sog. Benglerbund, und zwar nach dem Erkennungsmerkmal seiner Mitglieder so bezeichnet, welche einen silbernen Bengel oder Knüppel als Schlagwaffe benutzten. Ihr Hauptstützpunkt war die kampflos eingenommene Vorstenborg. Um dem Raubrittertum entgegenzutreten taten sich 1391 einige Ritter zusammen und unter bischöflicher Leitung wurde der Benglerbund besiegt. Gefangennahme und anschließende Zerstörung der Vorstenborg beendete dieses Kapitel, nicht aber die politischen Wirren.
So wurde das Sintfeld und Umgebung einschließlich Dorslon wüst, aber auch die Burgen der Padberger wurden zerstört oder sind im Laufe der Zeit zerfallen.
Ein weiterer Grund der Landflucht fällt jedoch auch zusammen mit der im 14. Jahrhdt. aufgestellten Villikationsverfassung, die eine rechtliche Freizügigkeit der bäuerlichen Bevölkerung mit sich brachte und die Bodenständigkeit aufhob. Die labilen Verhältnisse machten es den Menschen nunmehr leichter, in andere Gebiete umzusiedeln. So entstanden neue Großgüter und Großdörfer mit der Möglichkeit, die neuzeitlichen Bedürfnisse besser zu bewältigen.
So waren es in vieler Hinsicht Dorsloner Ritter, Ministeriale, führende Knappen, ein päpstlicher Prokurator ‑Arnoldus de Dorslon 1311- und Probst Florinus um 1378 die vorangingen, um durch politischen und kaufmännischen Weitblick einen Teil zur Entwicklung in ihrer Sippengeschichte beizutragen.