Homepage der Familie Dörscheln
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1996/​03 — Auszüge aus Recht­squellen von 1550 bis 1609, namentlich beleuchtet

Beiträge zur Fam­i­lien­forschung — Band 1 — 6.Jahrgang 1996 — Heft Nr.3 — Auszug


Von E. W. Dörscheln — Univ. Ob. Prä­para­tor i. R.

Siehe Spuren, Beiträge zur Fam­i­lien­forschung 1996 H.14

In ver­schiede­nen Urkun­den wird fest­ge­hal­ten, wie auch zur dama­li­gen Zeit Men­schen mit den jew­eili­gen Geset­zen in Kon­flikt geri­eten. Hier­bei soll die Art und Höhe des Straf­maßes aufgezeigt wer­den, welch­es zur dama­li­gen Zeit üblich war.

Etwa um 1550/​51 hat ein Peter von Dorsel zu Dorsel im Ahrtal/​Eifel Bäume gefällt und zu Kohlen gebran­nt, ohne die Erlaub­nis seines Her­rn einge­holt zu haben. Als Strafe wur­den ihm 3 Gulden und 16 1/​2 Albus zu zahlen aufer­legt. So wur­den auch kleine Verge­hen mit harten Strafen belegt.

Im Jahr 1558 erscheinen Johann und Bernd Dors­sel und Gerd der Schulze Provestinck zu Ost­bev­ern vor dem Richter Ger­hard Kre­mer zu Rheine und beken­nen für sich, ihren min­der­jähri­gen Brud­er und ihre Erben, daß sie den Schul­ten zu Odinck­berge und Godeken thor Mollen zu Tel­gte von der Bürgschaft befreien woll­ten, die sie an Bernd Deth­mer gen. Hun­delinck­hoff, Herm. Boese, Wynold Holt­tor­pe und Joachim Loeff gegeben haben, und zwar auf deren Bürgschaft für Her­rn Hin­rik Dors­sel in der Zeit sein­er Gefan­gen­schaft. Sie geloben, die vier vor­ge­nan­nten Bür­gen schad­los zu hal­ten. Johann und Bernd Dors­sel und Gerd Schulze Pröb­st­ing set­zen dafür dem Johann Schulte zu Odinck­berge und Godeken thor Mollen ihre ganze Habe zum Pfande.

Auszüge aus Gogericht­spro­tokollen besagen, daß um 1564 Schlägereien stattge­fun­den haben, bei denen der Name tho Dorsel eben­falls erwäh­nt wird. Gle­ichzeit­ig wird die Höhe des Straf­maßes angezeigt.

Haft­strafen wur­den zur dama­li­gen Zeit sel­tener ver­hängt, um durch Geld­bußen meist leere Stadt­säck­el bess­er auf­füllen zu kön­nen.

Von einem Raub­mord aus dem Jahre 1581 wird berichtet, dem ein Vikar aus Mün­ster zum Opfer fiel. Da er immer viel Geld in sein­er Woh­nung hat­te und dies wohl auch bekan­nt war, kamen zwei Spitzbuben auf die Idee es zu rauben. Der Raub­mord wurde bekan­nt und die Ermit­tlun­gen began­nen.

Das ger­aubte Geld war jedoch mit der Haus­marke des Vikars gekennze­ich­net, so daß man auf die Spur der Raub­mörder kam. Man fand her­aus, daß ein­er von ihnen Peter Dorßel aus Einen sein mußte, welch­er wohl von dem gle­ich­nami­gen Hof Dorsel, ehem. Dodes­lo, auf der Gren­ze von Einen und Tel­gte stammte. Nach­dem der mün­ster­sche Rat der Aufk­lärung des Ver­brechens sehr nahe war und die Bei­den in Mün­ster kein sicheres Ver­steck mehr fan­den, stiegen sie bei Nacht und Nebel über die Stadt­mauer, so daß sie damit unges­traft davonka­men, denn eine Ver­fol­gung außer­halb der Stadt­mauern war zur dama­li­gen Zeit nicht ohne weit­eres möglich. Eine weit­ere urkundliche Erwäh­nung find­et Anna (von) Dorsel um 1594 in den mün­ster­schen Krim­i­nalak­ten. Anna (von) Dorsel, (Pap-Anneken) Tochter des Pas­tors zu Einen, wird der Unzucht angeklagt und kommt deswe­gen in Haft. Es wird berichtet, daß sie mehrere une­he­liche Kinder hat, und zwar u.a. von dem Domher­ren Bert von Oer, Hein­rich Schriv­er und dem Mönch Peter Faule.

Nach eige­nen Angaben wohnt sie seit 23 Jahren in Mün­ster und hat in ver­schiede­nen Haushal­ten als Magd gedi­ent, u. a. bei Bern­hard Droste zum Hül­shoff.

Nach ihrem Beken­nt­nis hat sie auf Ver­an­las­sung des Bad­stoven­ers Hein­rich Lan­gen und dessen Tochter Maria mehrfach mit frem­den Gesellen in der Badestube gebadet, getrunk­en und Unzucht getrieben. Weit­er hat sie “die Liebe gepflegt” mit dem Kan­zleiver­wandten Herm. Osthoff, Her­bort Zweif­fel, dem Domher­ren Jurien Nagel und dem Stab­träger Johann Strich. Als einziges von mehreren Kindern der Anna Dorsel find­et in später­er Zeit der Johannes Nagel eine namentliche Erwäh­nung, und zwar als natür­lich­er Sohn des Domher­ren Georg Nagel. Lt. Aufze­ich­nung stand auch er als Vikar im kirch­lichen Dienst. — Stadt AM, B Crim­i­na­lia -

In Waren­dor­fer Rat­spro­tokollen von 1608 — 09 find­et man Aufze­ich­nun­gen über Joh. Dors­sel und Herm. Hasenkamp, welche die Güte der Baum­sei­de besiegelt haben, die von Hasenkamp jedoch nicht richtig einge­färbt wurde. Heinr. von Bock­holt war eben­falls beteiligt. Alle drei sind geständig. Die Strafe wird für Joh. Dors­sel auf 5 und Herm. Hasenkamp auf 10 M fest­ge­set­zt.

Da Joh. Dors­sel über der Straf­sache ver­stirbt, wird sein Sohn God­dert Dors­sel zur Zahlung des Strafgeldes herange­zo­gen, welch­es eben­falls in den Rat­spro­tokollen fest­ge­hal­ten wird.

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